EU-weite Vereinbarung über Telearbeit

Gleiche Rechte für Arbeitnehmer, die von zuhause aus oder im Büro tätig sind

Die Europäische Kommission begrüßte eine Vereinbarung, die den etwa 4,5 Millionen Telearbeitnehmer in der EU mehr Sicherheit bieten soll. Betroffen sind etwa Heimarbeiter von IBM Deutschland (Börse Frankfurt: IBM) oder der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE). Der Vertrag zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften auf europäischer Ebene war gestern in Brüssel unterzeichnet worden.

Die Vereinbarung, die von EGB (Europäischer Gewerkschaftsbund; etuc.org), UNICE/UEAPME (Europäischer Industrieverband; unice.org und CEEP (Europäischer Arbeitgeberbund; ceep.org) unterzeichnet wurde, lege eine Definition der Telearbeit vor und schaffe auf europäischer Ebene allgemeingültige Rahmenbedingungen. Damit würden für Telearbeiter die gleichen allgemeinen Schutzbestimmungen gelten wie für die in den Räumlichkeiten des Unternehmens tätigen Arbeitnehmer. Die Vereinbarung soll in den drei auf die Unterzeichnung folgenden Jahren umgesetzt werden.

Für Anna Diamantopoulou, EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, stellt der Vertrag nach eigenem Bekunden einen Meilenstein dar. Die Initiative komme nicht nur den Arbeitnehmern und dem Handel zugute, sie sei auch die erste europäische Vereinbarung, die von den Sozialpartnern selbst umgesetzt werde. Damit habe das Zeitalter des europäischen sozialen Dialogs begonnen.

Die Sozialpartner begannen ihre Verhandlungen in Folge eines Kommissionsbeschlusses. Die erste Konsultationsphase wurde am 27. Juni 2000 und die zweite Phase am 16. März 2001 eröffnet. Am 20. September 2001 kündigten der Europäische Gewerkschaftsbund (und das EUROCADRES/CEC Verbindungsbüro), UNICE/UEAPME und CEEP an, dass sie beabsichtigten, die Verhandlungen zur Telearbeit zu eröffnen. Die Gespräche begannen am 12. Oktober 2001 und endeten am 23. Mai 2002.

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