Im Streit um die Abfindung von Mobilcom-Anlegern wollen Aktionärsschützer nun gegen den Großeigner France Télécom klagen. Wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mitteilte, wird eine Klageschrift derzeit vorbereitet.
Nach Auffassung der DSW hat der französische Konzern de facto die Kontrolle bei Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) übernommen und seinen Anteil über 30 Prozent gebracht. Damit sei das Unternehmen nach dem Übernahmegesetz verpflichtet, allen Aktionären ein Angebot zu unterbreiten, habe dies aber bisher versäumt. Hintergrund ist das Zerwürfnis zwischen France Télécom und Mobilcom-Gründer Gerhard Schmid. Schmid musste seinen Hut wegen eines Streits über die Finanzierung des UMTS-Ausbaus in Deutschland nehmen.
Seit Wochen streiten beide Parteien nun über den Preis für das Aktienpaket von Schmid, der gemeinsam mit seiner Frau rund 50 Prozent an Mobilcom hält. France Télécom besaß ursprünglich nur 28,5 Prozent. Die Aktionärsschützer beträten mit der Klage „bewusst Neuland“, sagte DSW-Sprecherin Sabine Richter.
Die Aktionärsschützer hätten sich aber zu diesem Schritt entschlossen, nachdem ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeleitetes Verfahren bisher ohne Ergebnis geblieben sei. Für die Mobilcom-Aktionäre würde in einem Verfahren vor Gericht auch geklärt werden müssen, wann France Télécom die 30-Prozent-Grenze überschritten hat. Danach richtet sich nach dem Gesetz der Preis, den die Franzosen bieten müssen.
Für diesen muss der Durchschnittskurs der vergangenen 90 Tage zugrunde gelegt werden. Je früher dieser Zeitpunkt für die Aktionäre liegt, desto besser für sie: Seit Anfang Juni hat die Mobilcom-Aktie mehr als die Hälfte ihres Wertes eingebüßt. Läge der Stichtag vor dem Kurssturz, kämen sie im Falle eines erzwungenen Übernahmeangebotes deutlich besser davon.
Kontakt: Mobilcom, Tel.: 04331/6900 (günstigsten Tarif anzeigen)
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