Standardverträge sind oftmals einseitig gestaltet und bevorteilen den Lieferanten. Der Kunde sollte einen solchen Vertrag nicht unterschreiben, ohne vorher einen Anwalt konsultiert zu haben – auch wenn der Verkäufer auf einen schnellen Vertragsabschluss drängt um die Software schneller einsetzen zu können.
Stephen Davidson, Anwalt und Vorsitzender der Rechtsabteilung für Intellektuellen Besitz und Informationstechnologie der in Minneapolis ansässigen Unternehmensberatung Leonard Street and Deinard, zitiert einen Fall, in dem ein Unternehmen lizenzierte Software auf einem Rechner verwendete, der leistungsfähiger war als im Vertrag festgelegt. Dies führte dazu, dass für den Kunden die Gefahr bestand, Zusatzkosten von fast einer Million Dollar zahlen zu müssen. Sollte diese Summe nicht bezahlt werden, könnte der Softwarevertrag sogar gekündigt werden.
Standard-Support bezeichnet nicht mehr als die allernotwendigste Instandhaltung. Im Moment ist bei den Gebühren ein Wandel zu beobachten: Inzwischen werden gesonderte Aufschläge verlangt für das, was früher im Standard-Support enthalten war. Beim Verlängern von Instandhaltungsverträgen ist es deshalb wichtig, darauf zu achten, was der Support abdeckt – man sollte nicht davon ausgehen, dass die Situation immer noch die gleiche wie beim Vertragsabschluss ist.
Eine der größten Gefahren bei den Verhandlungen über Softwareverträge stellt ein falsches Verständnis des Upgrade-Plans dar, sagt Selwyn Goldberg, Partner der in Palo Alto, Kalifornien ansässigen Kanzlei Wilson Sonsini Goodrich & Rosati, deren Kunden auf beiden Seiten des Verhandlungstischs sitzen.
„Der Kunde muss wissen, für wie viele Versionen der Software und für wie lange er Support erhält“, stellt Goldberg fest. „Die größte Gefahr besteht darin, dass der Kunde Version 2.0 erwirbt und viel Zeit und Geld investiert, um die Software seiner speziellen Umgebung anzupassen. Dann meldet sich der Verkäufer und erklärt, dass inzwischen auf Version 3.0 umgestellt wird und für die ältere Version nur noch sechs Monate lang Support verfügbar ist.
Unbefristete Lizenzen erlauben dem Kunden, die erworbene Software auf unbegrenzte Dauer einzusetzen – unter der Voraussetzung, dass er die Vertragsgebühren zahlt. Hierbei muss beachtet werden, dass Softwarehersteller oft Programmpflege und Support für ältere Programme einstellen, nachdem mehrere neue Versionen verfügbar sind, was die Software nutzlos macht.
Nach Ansicht von Experten der Softwareindustrie sollte der Kunde wissen, ob die Lizenzen für Personen oder Computer gelten, und ob sie die Kosten für Support und Upgrades des Produkts beinhalten. Diese Gebühren können oft weit teurer als das eigentliche Produkt sein.
„Kunden sind mit dieser Praxis mehr als unzufrieden“, sagt Goldberg, „zuerst investieren sie Millionen in die Software, dann dauert es drei Jahre bis sie entsprechend angepasst ist, und am Ende wird der Support für ihre Version eingestellt.“
Klauseln zur Vertragseinhaltung oder Pflichtüberprüfungen sollten mit allen Mitteln vermieden werden. Softwarehersteller verwenden diese Klauseln, um die Systeme des Kunden zu überprüfen – finden sie dann eine Lizenz, die außerhalb des Vertrags liegt, zwingen sie den Kunden, den bestehenden Vertrag anzupassen und hohe Gebühren zu zahlen. In Zeiten geringer Investitionsbereitschaft hat man gute Chancen, auf diese Klausel verzichten zu können.
Man hört unzählige Geschichten von Unternehmen und Behörden, deren Systeme vom Softwarelieferanten überprüft wurden und deren ursprüngliche Lizenzen als nicht vertragskonform befunden wurden. Dies geschah teilweise Jahre nach Kauf der Software und der Kunde musste dann entsprechend mehr bezahlen.
„Wollen Sie alle Pflichtüberprüfungen ausschließen“, meint John Meyer, Analyst der Giga Information Group, „sind Sie gezwungen, neu über die Vertragsbedingungen zu verhandeln.“
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