Ab 2003 wird die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Demnach soll zum 1. Februar 2003 eine entsprechende Regelung des gestern verabschiedeten „Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften“ in Kraft treten.
Ab dann soll es keinen rechtlichen Unterschied mehr ausmachen, ob Bürger Dokumente mit dem Kugelschreiber oder elektronisch am Computer unterzeichnen, teilt das Bundesinnenministerium in einer Nachricht mit.
Das Gesetz ist laut Bundesinnenminister Otto Schily ein wichtiges Element der E-Government-Initiative der Bundesregierung. Im Rahmen der Initiative sollen rund 350 Dienstleistungen von Behörden im Internet bereitgestellt werden.
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2 Kommentare zu Elektronische Signatur soll ab 2003 als Unterschrift gelten
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elek. Signatur
Die Sicherheit ist, so denke ich nicht das Problem! Vorausgesetzt man redet von der gleichen Signatur, also nicht PGP! Das SigG ist nun nach der EU-Richtlinie angepaßt und gibt einen sehr hohen Anspruch europaweit vor. Das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bunde wird gerade bezügl. der Anerkennung einer "elektronischen Unterschrift" angepass. Alles weitere wird dann kommen. Im Zivilrecht ist dieses Jahr schon einiges geändert worden (z. B. BGB). Allerdings stellt sich mir die Frage, ob der Einzelne wirklich wo einen großen Nutzen hat und sich eine qualifizierte Signatur kauft.
elektronische Unterschrift
sehr gut, wenn Sicherheit gewährleistet ist.