Der Bundesrat hat sich am Freitag für Nachbesserungen beim Urheberrecht ausgesprochen und damit für Zustimmung im Lager der Plattenindustrie gesorgt. Das Gremium habe „in begrüßenswerter Klarheit die Gefahren des digitalen Klonens geschützter Inhalte angesprochen und gefordert, diese bei der Regelung der Privatkopie zu berücksichtigen“, erklärte der Vorsitzende der Phonoverbände, Gerd Gebhardt.
Zu den vom Berliner Verfassungsorgan angesprochenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anreize für die Entwicklung von Digital Rights Management-Systemen schaffen, gehöre aber auch, dass solche Systeme nicht wieder ausgehebelt werden, mahnt der Verband. Genau das lasse aber der Regierungsentwurf befürchten: „Die dort vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung technischer Schutzmaßnahmen sind unpraktikabel, verursachen Rechtsunsicherheit und behindern die vom Bundesrat geforderte Weiterentwicklung technischer Systeme“, kritisierte Gebhardt.
Der vom Bundesrat geforderte Einstieg in individuelle Vergütungssysteme sei dort, wo er technisch und wirtschaftlich zu realisieren sei, ebenfalls zu begrüßen. Das technisch nicht Schützbare (Radiosendungen, analoge Kopiermöglichkeiten) müsse darüber hinaus auch weiterhin konsequent pauschal vergütet werden. Dieser Aspekt komme in der Bundesratsstellungnahme zu kurz.
„Die Zeit drängt. Wir hoffen, dass nunmehr die parlamentarischen Beratungen über die Urheberrechtsnovelle zügig aufgenommen werden. Mit einer Reihe von noch notwendigen Änderungen kann das neue Urheberrechtsgesetz die derzeit gestörte Funktionsfähigkeit des Musikmarkts wieder herstellen“, erklärte Gerd Gebhardt. Der Entwurf der Bundesregierung zum Urheberrecht steht als 81-seitiges „.pdf“-Dokument zum Download bereit.
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1 Kommentar zu Phonoverband begrüßt Bundesratsvotum zum Urheberrecht
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Freibrief zum Abkassieren
Da haben die Lobbyisten bei den "Volksver(trätern" ja ganze Arbeit geleistet. Endlich ein Freibrief zum Abkassieren…<br />
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Analoge Pauschalabgaben (natürlich nur in Deutschland, wo auch sonst) und zusätzlich noch die Beschneidung der Rechte des Käufers.<br />
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Demnächst muss man zur Aktivierung seiner Audio-CD (die ja eigentlich dann keine mehr ist) beim Plattenlabel anrufen und bitte bitte sagen…<br />
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Soweit ich das BGB begriffen haben, bezahle ich eine Ware und bin dann Besitzer eben dieser Ware und kann damit tun und lassen was ich will.<br />
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Ab jetzt soll ich also eine Ware kaufen (sprich mit meinem Geld bezahlen) und bin dann lediglich zur eingeschränkten Nutzung berechtigt… heisst dass dann nicht leihen bzw. mieten?!<br />
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Komische Rechtssprechung… bezahlen aber dafür nur eine eingeschränkte Gegenleistung (einseitiger Vertragsvorteil gegenüber dem Verkäufer) erlangen?! Naja, letztlih bin ich Kunde und behalte mein Geld dann lieber ganz!<br />
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Außerdem will ich gerne Kultur, aber nicht Subkultur und Masse finanzieren…<br />
solche Kunstprodukte wie Britney Spears, Blümchen oder die tausendste Coverversion, vorgetragen von irgendwelchen Torfnasen, die gerade mal ihre letzten Pubertätspickel verloren haben, gehören jedenfalls nicht dazu.<br />
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Außerdem entsteht Gesang im Kehlkopf und nicht im Computer… AMEN