Der Kafferöster Tchibo hat ab dem 22. Oktober einen Design-PC mit 17-Zoll-TFT für 1799 Euro im Angebot. Zu haben ist der Rechner nur im Online-Shop des Händlers. Vor kurzem hatte Tchibo für Verärgerung bei seinen Kunden gesorgt, als ein Schnäppchen-Notebook allzuschnell ausverkauft war.
Der Rechner ist mit einem 2,4 GHz schnellen Pentium 4-Prozessor von Intel (Börse Frankfurt: INL) sowie 512 MByte DDR-RAM und einer 80 GByte fassenden Festplatte ausgestattet. Die Hardware ist im unteren Teil des Flatscreens integriert, der eine Tiefe von 48 Millimetern haben soll.
Als Grafikkarte wurde die Nvidia Geforce 4 Go (32 MByte) verbaut, komplettiert wird die Hardware durch ein Combo-Laufwerk, wobei sich Tchibo zur Brenngeschwindigkeit ausschweigt. DVDs sollen mit achtfachem Speed gelesen werden. Außerdem ist der Rechner mit Modem, Firewire und Netzwerkkarte ausgestattet.
Gespart hat der Kaffeeröster am Office-Paket: Während ein Großteil der Discounter die Works-Suite einsetzt, ist bei Tchibo Star Office dabei. Als OS ist Windows XP vorinstalliert, außerdem gehören Nero Burning ROM und Power DVD zum Paket.
Kontakt: Tchibo Deutschland, Tel.: 01805/8090 (günstigsten Tarif anzeigen)
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2 Kommentare zu Röstfrisch: Tchibo bringt Design-PC für 1799 Euro
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Warum verärgert?
Auch ich hatte mich für den Design-PC interessiert. Es war mir allerdings von Anfang an klar, daß es sich dabei wieder einmal nur um ein Lockangebot handelte. Hätte ich wahres Interesse gezeigt, ich hätte um spätestens 23.59 Uhr des Vortages im Onlineshop von Tchibo meine Bestellung abgeben müssen.<br />
Von daher ist der Ärger bei mir sehr gering. Diese Vorgehensweise der immer gleichen Ketten und Händler ("ich bin doch nicht blöd") ist so bekannt, daß manch Zeitgenosse doch etwas naiv zu sein scheint, wenn er sich nun darüber ärgert.<br />
Pfiffig zu sein und dieser Methode mit den entsprechenden Mittel zu begegnen hat noch nie geschadet. Und wenn alles nichts fruchtet: beim nächsten "Superangebot" einfach gar nicht erst versuchen heranzukommen: die Ketten/Händler sollten vom Verbraucher einfach einmal die rote Karte gezeigt bekommen. Vielleicht merken sie es dann, daß es so nicht gehen kann.<br />
Aber so lange es noch immer Zeitgenossen gibt, die auf jedes Lockangebot reinfallen wird sich leider nichts ändern.
wenn er schon weg ist……
…. wer keinen bekommen hat, kann ihn verlangen!<br />
Zitat Ihk-Fulda (mit google gefunden):<br />
"Ware bis zum letzten Tag der Frist verfügbar<br />
Wer mit Sonderangeboten für einen bestimmten Zeitraum wirbt, hat dafür gerade zu stehen, dass die Ware tatsächlich bis zum Letzten angegebenen Tag verfügbar ist. Notfalls muss er nachordern. Der Verbraucher wird irregeführt, wenn der Händler sein Werbeversprechen nicht erfüllt. Dabei kann sich der Händler nicht auf fehlendes Verschulden berufen, weil etwa die Nachfrage unerwartet groß gewesen sei. Man sollte also sehr genau überlegen, ob man sich in der Sonderangebotswerbung tatsächlich zeitlich festlegen will oder wie bisher ohne Befristung wirbt."<br />
Ausnahme wäre demnach, wenn Tschibo ein PC-Händler wäre, so daß die Design-Kiste ein Angebot unter vielen ist bzw. eine Kaffeesorte beworben wäre.<br />
In diesem Fall handelt es sich aber eindeutig um ein s.g. Lockangebot (um zusätzliche Kunden in die Geschäfte / auf die Homepage zu locken). Dieses hat zur Folge, daß die Ware vorhanden sein muß (einigen Urteilen zur Folge für wenigstens 2/3 der Zeit, die Werbeangebote (keine Sonderaktionen!!!) üblicherweise gültig sind.<br />
Wer jetzt also so’n Teil will: Im Netz genaue Urteile finden, prüfen, hin in’n Laden und PC verlangen. Wird eine Bestellung verweigert, mit ruhigem Gewissen abmahnen – in diesem Fall fällt Tschibo durch.<br />
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-QFT-<br />
<br />
(im Handel ist es manchmal leider üblich, daß sich Wettbewerber gegenseitig abmahnen – darum kenne ich die Problematik)