Lindows 3.0 kommt Mitte November

Zoff mit der Open Source-Community: Applikationen kosten extra

Lindows wird die dritte Version seines gleichnamigen Betriebssystems Mitte November zum Download frei geben. Erstmals soll das dem Microsoft-OS Windows nachempfundene Linux-System für 129 Dollar auch auf CDs vertrieben werden. Bislang ist Lindows nur auf Billig-Rechner von Wal-Mart aufgespielt oder über die Unternehmens-Site zu beziehen.

Zusammen mit der Installations-CD will Lindows den Abnehmern seiner „Lindows 3 Membership Edition“ eine weitere CD mit so genannten „Click-N-Run Express“-Features anbieten. Damit sollen sich Anwender Applikationen von der Firmen-Site auf den Rechner ziehen, für die sie jährliche Nutzungsgebühren entrichten müssen. Dieses Geschäftsmodell hat bereits für Unmut in der Open Source-Community gesorgt, schließlich enthält beispielsweise Suse Linux all die Anwendungen kostenlos, für die Lindows Geld kassieren möchte.

Lindows hat erst im September die Version 2.0 seines Linux-Betriebssystems frei gegeben. Als zentrale Neuerung nannte Firmenchef Michael Robertson erweiterte Netzwerkfunktionen für die Verbindung mit Windows-Systemen. Außerdem würden nun mehr als 800 verschiedene Drucker unterstützt.

Das System basiert auf dem Wine-Projekt. Dabei handelt es sich um eine Emulationssoftware für Linux, mit der Anwendungen für Windows 95, 98 oder NT unter Linux laufen. Der Schweizer Projektleiter Alexandre Julliard arbeitet seit Mitte der Neunziger Jahre an diesem Vorhaben.

Wie laufend berichtet versucht der Softwareriese Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) dem ungleich kleineren Konkurrenten den Namen zu verbieten. Vor wenigen Wochen holten die Lindows-Anwälte jedoch zum Gegenschlag aus: Nicht „Lindows“ sondern „Windows“ solle verboten werden. Die Rechtsvertreter erklärten schriftlich, dass der Konzern aus Redmond in den früheren 80er Jahren Windows als Marke habe schützen lassen. Zu dieser Zeit sei „Windows“ jedoch schon als Ausdruck für Programmfenster auf grafischen Benutzeroberflächen gebräuchlich gewesen. Die Marke sei somit ungültig. Die Anwälte berufen sich auf Richter John Coughenour, der einen früheren Prozess gegen Lindows geleitet hatte.

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