Sony Deutschland (Börse Frankfurt: SON1) gewährt ab sofort 24 Monate Garantie auf alle Unterhaltungselektronik-Geräte. Diese Regelung gelte zudem rückwirkend.
Als Grund für die Aktion gibt der Elektronikriese eine allgemeine Begriffsverwirrung an: Das Inkrafttreten des neuen Gewährleistungsrechts zu Beginn des Jahres habe auf Seiten der Verbraucher aber auch des Handels und der Hersteller für eine gehörige Portion Verunsicherung gesorgt. Knackpunkt sei der gesetzliche Unterschied zwischen „Garantie“ und „Gewährleistung“ gewesen. Auch Begriffe wie „Anfänglichkeit des Mangels“ und „Umkehr der Beweislast“ würden nicht zur besseren Verständlichkeit des Gesetzestextes beitragen.
Am 1. Januar 2002 war das neue Gewährleistungsrecht in Kraft getreten, mit dem die europäische Richtlinie zum Kauf von Verbrauchsgütern umgesetzt wurde. Damit verlängerte sich die bisherige Gewährleistung von sechs Monaten auf 24 Monate ab Übergabe der Ware. Tatsächlich ist der Gesetzestext aber etwas verwirrend: So muss bei der Gewährleistung die Ware zum Zeitpunkt der Geräteübergabe mängelfrei sein. Ist sie das nicht, hat der Käufer zwei Jahre Zeit, die beim Kauf vorhandenen Mängel zu reklamieren.
Der Handel haftet laut Gesetz nur für Fehler, die bereits bei Lieferung vorlagen. Während der ersten sechs Monate sind Handel und Industrie beweispflichtig, wenn sie vom Gegenteil überzeugt sind. In den verbleibenden 18 Monaten muss dagegen der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Kontakt: Sony, Tel.: 01805/252586 (günstigsten Tarif anzeigen)
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1 Kommentar zu Sony gewährt rückwirkend zwei Jahre Garantie auf Unterhaltungselektronik
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Sony: PS2 Garantie und Austausch
Der für das komplexe Thema zu kurze Artikel weckt m.E. falsche Hoffnungen bei Sonykunden bzw. Serviceopfern.<br />
Mein Fall: Zu Weihnachten 2000 kaufte ich meinem Sohn die damals erste PS2, die prompt kurz vor Ende der Garantiezeit -Dez.2001- den Geist aufgab und relativ schnell ausgetauscht wurde. Diese hat dann vor ca. 4 Wochen versagt und wurde in der Annahme (Neugerät)einer 1-jährigen Garantie zurückgeschickt. Resultat: Es werden ca. 108 € Austauschkosten in Rechnung gestellt, weil die Garantie 6 Monate beträgt. Es wird ein Neugerät (aus der alten Serie)geliefert, wieder mit nur 6 Monaten Garantie. Das alles mag formal in Ordnung sein. Es verbleibt ein schlechter Nachgeschmack für den Kunden. Zudem wurde daraufhingewiesen, dass zwischen "Sony-Deutschland" und Sony-Europa ein -bzgl.rückwirkender Garantiefälle-(Haftungs-)Unterschied bestünde. Der Kunde befindet sich also in einem Bermudadreieck zwischen den diversen Sonys`und dem Händler, mit besten Untergangschanchen. Diese Chancen bestehen auch, wenn man es mit t-online, Kodak oder z.B. Premiere World zu tun bekommt. Fazit: Der Dumme ist am Ende der Kunde, erstens weil er glaubte er kaufe ein funktionierendes Gerät, zweitens, weil er dann noch Ansprüche stellt und glaubt Serviceabteilungen seien für ihn da, statt gegen ihn.<br />
Im Fall von Sony wäre zu prüfen a.) ob das Austauschverfahren mit 6-monatiger Garantie für das neuwertige Austauschprodukt rechtens ist, b.) ob nicht die ganze erste PS2 Serie mangelhaft war.