Wer beleidigende Äußerungen im Internet veröffentlicht, muss nach einer australischen Gerichtsentscheidung damit rechnen, dafür auch im Ausland vor Gericht gestellt zu werden. In einem bislang beispiellosen Urteil lehnte das Oberste australische Gericht am Dienstag den Einspruch der US-Nachrichtenagentur Dow Jones ab, die eine Klage des australischen Millionärs Joseph Gutnick in den USA und nicht in Australien verhandelt sehen wollte.
Der Entscheidung zufolge können Online-Herausgeber überall dort für Diffamierungen belangt werden, wo die Veröffentlichung gelesen werden kann. Gutnick hatte gegen die Berichterstattung über seine mutmaßliche Steueraffäre geklagt, die im Oktober 2000 auf einer zu Dow Jones gehörigen Webseite erschienen war. Der Millionär zeigte sich über das Urteil erfreut: Das Internet werde offenbar genauso behandelt „wie eine normale Zeitung“, sagte er im australischen Fernsehsender Channel Nine.
Nach der Gerichtsentscheidung kann Gutnick den Fall nun in seinem australischen Heimatstaat Victoria verhandeln lassen. Kritiker befürchteten dagegen, dass der Urteilsspruch zu zahllosen Rechtsstreitigkeiten führen könne, bei denen sich ein einzelner Herausgeber möglicherweise vor verschiedenen Rechtssystemen „mit unterschiedlichen Beweisführungen und unterschiedlicher Verteidigung“ verantworten müsse.
Das Urteil rufe bei ihm eine Gänsehaut hervor, sagte der australische Rechtsexperte Damian Sturzaker. Herausgeber könnten dem Urteil zufolge überall dort haftbar gemacht werden, „wo das Internet hinreicht“. Davon seien nicht nur die Medien, sondern auch Universitäten und Unternehmen betroffen, die Informationen über das Internet verbreiten, warnte der Experte.
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5 Kommentare zu Beleidigung per Web kann auch im Ausland geahndet werden
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Habt ihr’s noch nicht gerafft?
Die Anwälte übernehmen das Internet. Es "darf kein rechtsfreier Raum sein" (CSU). Es werden langsam die Claims abgesteckt, und in 5 – 10 Jahren braucht ohne Anwalt niemand mehr eine Webseite betreiben, weil keiner mehr die Vorschriften (Impressum…) überblickt. Es profitiert also die gleiche Berufsgruppe wie auch beim Patentrecht, Urheberrecht, …
AW: Habt ihr’s noch nicht gerafft?
Alle Achtung!
So gut hat wohl kaum jemand vor 6 Jahren die weitere Entwicklung des Internet und die Realitäten 2008 vorausgesehen!
Hä
Der Kläger war Australier und darf nun zu Hause eine amerikanische Zeitschrift verklagen und diese muss sich in Australien dafür vor Gericht verantworten. Das ist genau das, was auch in Deutschland gilt (Gerichtsstand). Nun gilt es auf der Welt auch? Das Problem, welches sich daraus ergibt ist die unterschiedliche Rechtsauffassung der verschiedenen Länder. Da könnte es nun ganz schnell passieren, dass man als Dissident vor einem chinesischen Gericht steht oder als Alkoholwerber vor einem Islamischen und genau dies bereitet natürlich fast jedem Gänsehaut.
Kindergarten
Fangen den jetzt alle an zu spinnen? Es sollte nur zwei mögliche Orte zum Klagen geben: den Heimatort des Klägers und den Sitz des "Täters". Zudem sollte nur eine Klage ( also ent-oder weder ) möglich sein. Ansonsten werde ich noch Anwalt für Auslandsrecht und verdiene mich dumm und dämlich
Wunderbar – Chaotisch
Unsere Justiz kriegt ihren aALltag schon nicht mehr gebacken. Länderübergreifend schon gar nicht. Da das Internet in jedem Land "vertreten" ist, kann ich mir dann aussuchen, welches Land meine Interessen am besten vertritt. Ich besteche in Kolumbien einen Richter und gewinne oder klage in den USA und werde wegen einer Bleidigung Millionär. Schöne Zeiten kommen da auf uns zu. Es wird aber in den meisten Ländern die Vernunft siegen und viele solcher Urteile wird es wohl nicht geben…