Vier von fünf Internet-Shops führender Unternehmen verstoßen nach Angaben von Verbraucherschützern gegen gesetzliche Bestimmungen. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch in Berlin mitteilte, werden Besucher von Internet-Einkaufsportalen meist nur unzureichend über ihre Rechte als Käufer informiert. Gegen mindestens sieben Unternehmen will der vzbv nun klagen, darunter auch Branchenriesen wie amazon.de und Fleurop. Zuvor hatten die Verbraucherschützer bereits 140 Unternehmen abgemahnt.
Eine Untersuchung der Verbraucherschützer ergab, dass lediglich 38 von 211 Anbietern die gesetzlichen Mindestanforderungen für den Einkauf im Netz einhalten. Den Verbraucherschützern zufolge fehlten in einigen Fällen Preise oder Informationen über Liefer- und Versandkosten. Außerdem wurden die Verbraucher auf den Internet-Seiten nicht über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert; in anderen Fällen fehlten die genaue Anschrift und Identität des Unternehmens oder Informationen darüber, ob die Bestellung nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmen gespeichert wird und ob die Daten dem Kunden zugänglich sind.
Nach dem Teledienstgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind Betreiber von Internet-Shops laut vzbv dazu verpflichtet, potenzielle Käufer über den Endpreis der angebotenen Produkte einschließlich aller Steuern zu informieren. Dasselbe gelte beispielsweise für zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Sonderangebote.
Die meisten Verstöße wurden laut vzbv-Vorstand Edda Müller bei den Anbietern von Büchern, CDs, Kaffe, Tee und Flugtickets registriert. Zu den abgemahnten Firmen zählten demnach auch die Fluggesellschaften Germanwings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. „Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel“, betonte Müller. „Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind.“
Nach Angaben der Verbraucherschützer reagierten die meisten Firmen auf die Abmahnungen und änderten ihr Internet-Angebot. In 70 Fällen wurden demnach Unterlassungserklärungen abgegeben, so beispielsweise gegen Ikea, Zweitausendeins, Blume2000, Germanwings und Air Berlin.
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5 Kommentare zu Verbraucherschützer: Vier von fünf Internet-Shops haben „schwere Mängel“
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Vorsicht
Also ich bestelle sehr selten etwas im Internet, schon gar nicht hochwertige elektronische Geräte.<br />
Das risiko ist einfach zu gross und habe da auch schon mal schlechte Erfahrungen mit discount24.de gemacht.<br />
Am besten ist man informiert sich im Netz und geht dann gemütlich in die City shoppen ;-)<br />
Da sieht man was man bekommt für sein Geld.
Libri.de statt Amazon
Hallo, gehts noch?!!!! Wie kann man denn ernsthaft – wenn man nicht für Amazon arbeitet;-) ,schreiben:<br />
"Also ich persönlich fühle mich auf der Amazon-Site hervorragend informiert, wurde bisher immer innerhalb 24 Std. beliefert, es gab nie irgendwelche Probleme bei mittlerweile zig Bestellungen. Die, meiner Meinung nach, beste Internet-Firma." <br />
BLAH,BLAH!!!!!<br />
Fakt ist: Zumindest für Bücher gibt es einfach keine ernsthaft Alternative zu Libri.de. Wer eine echte "Literatte" ist, weiß das – wer natürlich (von seinem Amazon-Gehalt, Hartmut) nur Bücher von Hera L. und Dieter B. kauft (natürlich Hardcover, damit das Bücherregal im Wohnzimmer nicht so leer aussieht, wenn Besuch kommt), checkt so etwas natürlich nicht….
Amazon
Also ich persönlich fühle mich auf der Amazon-Site hervorragend informiert, wurde bisher immer innerhalb 24 Std. beliefert, es gab nie irgendwelche Probleme bei mittlerweile zig Bestellungen. Die, meiner Meinung nach, beste Internet-Firma.
Abzocken im Namen des Kundenschutz
Es ist immer wieder ärgerlich dass sogenannte Verbraucherschützer in ihrem Aktionismus so tun dürfen als ob sie sich für den Schutz der Verbraucher interessieren. Nonsens.<br />
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Wenn Rückgaberecht immer gilt ist es egal ob es auf der Website explizit erwähnt ist nicht. Im Gegenteil wird von diesen Vereinen doch die Mentalität "es stand doch da, dann muss das doch gelten" gezüchtet. Was nutzt es, wenn dort steht "Ihre Daten werden nicht weitergegeben", wenn sie es doch werden, oder ein Gesamtpreis angegeben wird, der auf der Rechnung dann doch um 10 Euro übertroffen wird. Solange die Anwender das Prinzip von Handel und Betrug im Internet nicht verstehen sind solche Propagandawellen solcher Vereine eher gefährlich.<br />
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Dass man gar seine eigene Website mal gelegentlich übersieht ist bezeichnend, aber mit Abmahnungen verdient man auch wirklich mehr Geld.
Internet Auftritt vzbv.de
Die Intention mag ja in Ordnung sein.<br />
Die Abmahnungen sind aber eher dreist.<br />
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Wenn man mal den Auftritt des Kritikers zum Vergleich nimmt ( Mal Abgesehen von der Tatsache, das der Warenkorb am <br />
18.12.02 ein Eigenleben führte und <br />
wahllos den Inhalt füllte und löschte<br />
…) schneiden die Verbraucherschützer<br />
auch nicht sehr gut ab. <br />
Bei einer Testbestellung wurde z.B.<br />
nicht mein Einverständnis eingeholt,<br />
das meine Daten gespeichert werden.<br />
Wo sie genau gespeichert werden und <br />
ich sie einsehen, löschen oder sperren<br />
lassen kann ist auch nicht angegeben.<br />
Wer ist eigentlich der Versender / Transporteur?<br />
Der Verein selber? Werden dort nicht<br />
Daten an Vertragspartner weitergegeben?<br />
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Das obgligatorische Widerrufsrecht <br />
mischt die Begriffe Widerruf und Rückgabe in zweifelhafter Weise durch-<br />
einander.<br />
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Der Newsletter definiert Name und Nachname als Pflichtfelder. Da gibt<br />
es Gerichtsurteile, die das wohl als "unnötige" Datenerhebung ansehen <br />
-> Datenschutzgesetz.