Java-Urteil für Microsoft auf Eis gelegt

Das vierte Bezirksgericht gab einer Berufung des Redmonder Softwarehauses statt; Software-Konzern will sonst mit einem Service Pack neue Java-Version implementieren

Das juristische Tauziehen zwischen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und Erzrivalen Sun Microsystems (Börse Frankfurt: SSY) um die Integration einer neuen Java-Version in Windows geht weiter. Das vierte Bezirksgericht gab einer Berufung des Redmonder Softwarehauses statt und legte damit das Urteil des Richters Frederick Motz vorerst auf Eis.

In dem elfseitigen Richterspruch von Motz wurde Microsoft binnen 120 Tagen verpflichtet, Suns Java-Plattform in jede Version von Windows und Internet Explorer, die es ab dann verkauft, einzubauen. Alle Windows-Fassungen, die nicht englisch seien muss Microsoft so lange nicht anpassen, bis Sun eine lokalisierte Version seiner Software Microsoft übergebe.

Erst kurz zuvor hatte Microsoft eingelenkt und gesagt, man werde Motz-Urteil mit einem aktualisierten Service Pack 1 für Windows XP erfüllen, das eine aktuellere Java-Laufzeitumgebung von Sun enthalte. Durch die Entscheidung des Berufungsgerichts ist die 120-Tage Frist erst mal auf Eis gelegt, sofern die eigene Entscheidung nicht wieder aufgehoben wird. Doch bisher ist kein Anhörungstermin anberaumt worden.

„Wir sind froh über diese Entscheidung und haben einer Anhörung im Eilverfahren zugestimmt“, sagte ein Microsoft-Sprecher. Es sei angemessen diese Entscheidung vom Bezirksgericht entscheiden zu lassen, bevor man weitere Schritte für die Implementierung unternehme.

„Wir bedauern die Entscheidung des Berufungsgerichts“, reagierte dagegen Suns Vice President of legal Affairs Lee Patch. Motz Urteil helfe dem Endanwender, der Java-Entwicklergemeinde, Unternehmen und Systemverkäufern.

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1 Kommentar zu Java-Urteil für Microsoft auf Eis gelegt

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  • Am 6. Februar 2003 um 8:12 von Christof Bäumgen

    Schlechte Übersetzung
    Ich empfehle Ihnen, mal ein paar gute Übersetzer einzustellen und nicht alles automatisch zu übersetzen, denn teilweise sind die deutschen Übersetzungen Ihrer Artikel entweder nur schwer zu verstehen oder sogar inhaltlich falsch, wie z.B. der letzte Absatz Ihres Artikels über das Java-Urteil:<br />
    ********************************<br />
    "Wir bedauern die Entscheidung des Berufungsgerichts", reagierte dagegen Suns Vice President of legal Affairs Lee Patch. Motz Urteil helfe dem Endanwender, der Java-Entwicklergemeinde, Unternehmen und Systemverkäufern."<br />
    ********************************<br />
    Sie wollten sicher sagen "Das Urteil von Motz schade dem Endanwender…", oder?<br />
    Viele Grüße<br />
    Christof Bäumgen

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