„Gesetzentwurf gegen den 0190-Missbrauch muss auch für Mobilfunk gelten“

Talkline ID unterstützt Forderungen der Verbraucherschützer

Einen Nachbesserungsbedarf beim aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz vor 0190-Missbrauch sieht der Anbieter von Mehrwertdienste-Rufnummern Talkline ID. „So sehr wir das Gesetz begrüßen, so wenig ist für uns nachvollziehbar, weswegen der Gesetzgeber seine Aktivitäten zum Schutz vor 0190-Missbrauch nicht auch auf den Mobilfunkbereich ausdehnt“, erklärte Renatus Zilles, Vorsitzender der Geschäftsführung und gleichzeitig Vorstand bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste FST.

„Gleichzeitig sollte sich das neue Gesetz nicht nur auf die 0190/0900-Nummern beschränken, sondern beispielsweise auch Auskunftsnummern umfassen – schließlich ist auch hier das Missbrauchspotenzial sehr groß und Wettbewerbsgleichheit notwendig.“ Das Bonner Telekommunikationsunternehmen schließt sich damit den gestern geäußerten Forderungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen an.

Der derzeit diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass Anbieter von 0190/0900-Rufnummern im Rahmen einer Tarifansage den zu zahlenden Preis aus dem Festnetz – nicht jedoch aus dem Mobilfunknetz – anzugeben haben. Außerdem beschränkt sich die Verpflichtung zu einer Tarifansage in dem Entwurf nur auf 0190/0900-Nummern, nicht auf andere, teilweise hochpreisige Mehrwertdienste-Rufnummern wie etwa die Auskunftsdienste 118xy.

Kontakt: Talkline, Tel.: 01803/2003 (günstigsten Tarif anzeigen)

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