Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Telefonkunden vor Missbrauch mit 0190er-Nummern auf den Weg gebracht. Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) sprach von einem „einen großen Schritt bei der Stärkung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich“.
Über das Gesetz bekommen Telefonkunden einen Auskunftsanspruch gegenüber der Bonner Regulierungsbehörde zu Adressen und Anschriften von Anbietern. Bislang konnten Verbraucher, die durch unseriöse Angebote geschädigt wurden, nur schwer gegen Betrüger vor Gericht vorgehen, da Anschriften oft nicht ermittelt werden konnten.
Darüber hinaus müssen Anbieter in ihrer Werbung künftig immer den genauen Verbindungspreis angeben. Anders als ursprünglich geplant gilt die Regelung nicht nur für Festnetz-, sondern auch für Mobilfunkgespräche. Beim Mobilfunk ist wegen technischer Probleme allerdings eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen.
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