Wenn sich der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) mit einem Kommentar zu Aktivitäten der Bundesregierung zu Wort meldet, ist der Tenor eigentlich vorher schon klar: „Schlimmer geht’s immer“. So auch im jüngsten Falle des vom Deutschen Bundestag am Freitag verabschiedeten Gesetzentwurfes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft.
Bitkom kritisiert, dass sich der Bundestag dabei im Wesentlichen auf reine Pflichterfüllung beschränkt hat. Der ITK-Branche würden die Änderungen nicht weit genug gehen. Deshalb setze der Verband nun große Erwartungen in die schnelle Umsetzung des so genannten „zweiten Korbs“ der Urheberrechtsreform, den die Bundesregierung in der zweiten Jahreshälfte angehen will.
Positiv äußert sich Bitkom dazu, dass im beschlossenen Gesetzentwurf nun auch ein Rechtsschutz für technische Schutzmaßnahmen eingeführt wurde. Ebenso wie durch die Schaffung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung würden damit die Rechte der Urheber gestärkt. Zu begrüßen ist auch, dass der Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen bei der Festlegung von Urheberrechtstarifen berücksichtigt werden muss.
Bitkom führte jedoch mit Bedauern an, dass es der Bundestag versäumt habe, eine klare Regelung bezüglich der Abgabenforderungen auf digitale Geräte in das Gesetz aufzunehmen. Aus Sicht der ITK-Branche wäre eine klare Aussage gegen die Ausweitung von Pauschalabgaben auf digitale Geräte, insbesondere auf Drucker und PCs, sowie zur Förderung des Einsatzes Digitaler Rechte-Management-Systeme nötig gewesen. „Eine echte Modernisierung des deutschen Urheberrechts steht weiterhin aus. Sie ist aber dringend notwendig, um die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten für die Unternehmen zu beseitigen“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Bitkom-Geschäftsführung. Vor allem müssten die Benachteiligungen deutscher Unternehmen im internationalen Maßstab beseitigt werden.
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