Das Land Nordrhein-Westfalen soll dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch und gab damit teilweise einer Klage Essers im Zusammenhang mit der Mannesmann-Affäre statt.
Der Kläger sei durch unzulässige Pressemitteilungen über zwei Jahre in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden, erklärte das Gericht. Esser hatte mindestens 100.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Esser scheiterte zudem mit einer Klage auf Schadenersatz von 100.000 Euro wegen der Untreue-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihn. NRW will gegen das Urteil in Berufung gehen. In dem Verfahren gegen Esser und fünf weitere Beschuldigte geht es um millionenschwere Zuwendungen, die im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone Anfang 2000 unrechtmäßig geflossen sein sollen.
Dabei soll allein Esser eine Anerkennungsprämie von 32 Millionen Mark erhalten haben. Wegen der Zahlungen hatte die Staatsanwaltschaft im Februar Anklage unter anderem gegen Esser sowie IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann als frühere Mannesmann-Aufsichtsräte erhoben. Esser hatte dem Generalstaatsanwalt und der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorgeworfen, eine gegen ihn gerichtete „Pressekampagne“ mitverursacht zu haben.
Das Gericht gab ihm in diesem Punkt teilweise Recht. In sein Persönlichkeitsrecht sei zunächst dadurch eingegriffen worden, dass Journalisten noch vor dem Kläger über die bevorstehende Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn informiert worden seien. Ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sei dafür „angemessen und ausreichend“. Der Kläger habe sich über zwei Jahre hinweg immer wieder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts ausgesetzt gesehen, die „in großem Maße ehrenrührig“ gewesen seien.
Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf kündigte an, in Vertretung des Landes NRW vor dem Oberlandesgericht Berufung gegen das Urteil einzulegen. Denn wenn die Entscheidung Bestand hätte, würde dies „massive Auswirkungen“ auf die Öffentlichkeitsarbeit aller Staatsanwaltschaften haben, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums. In der so genannten Amtshaftungsklage Essers, die bereits vom vergangenen Juli datiert, hatte er hinsichtlich des Schadensersatzes geltend gemacht, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe ohne ausreichende Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten gegen ihn ermittelt. Das Landgericht wertete die Entscheidung der Behörde dagegen als vertretbar. Das Gericht sah einen „ausreichenden Anhaltspunkt“ dafür, dass mit der Anerkennungsprämie an Esser zumindest dessen Unterstützung für eine freundliche Übernahme von Mannesmann gewonnen werden sollte.
ZDNet hat „Die Mannesmann-Affäre“ mit seinen Millionenabfindungen in einem News-Report bis zurück zum Kampf um den deutschen Telekommunikationskonzern nachgezeichnet.
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