Zypries: Telefonüberwachung wirksam und maßvoll

Schwachstellen bei Anordnung und nachträglicher Information

Die Telefonüberwachung ist einer Untersuchung des Max-Planck-Instituts für Strafrecht in Freiburg zufolge ein „wirksames und maßvolles“ Instrument zur Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten. Das Gutachten zur Praxis der Telefonüberwachung räume auch mit dem Vorurteil auf, Deutschland sei Weltmeister im Abhören, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypris (SPD) in Berlin bei der Vorstellung der Studie.

Die Bundesrepublik liege vielmehr im europäischen Mittelfeld. Mängel gebe es allerdings bei einer zu formelhaften Anordnung von Überwachungen durch die Gerichte. Zypries zufolge sind Telefonüberwachungen zur Strafverfolgung unverzichtbar. Wie effektiv sie seien, zeige sich daran, dass die Anklagequoten bei Verfahren mit solch einer Überwachung mit 58 Prozent etwa doppelt so hoch liege wie im sonstigen Durchschnitt.

Die Verurteilungsquote liege sogar bei 94 Prozent. Die Ministerin will künftig aber mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei richterlichen Anordnungen von Telefonüberwachungen durchsetzen. Sie könne sich etwa vorstellen, dass die Anforderungen an die Begründung solch einer Anordnung detailliert im Gesetz festgeschrieben wird, erklärte die Ministerin.

Zypries kritisierte zudem, dass laut Studie nur 27 Prozent der Abgehörten nachträglich von der Maßnahme informiert wurden, obwohl die Behörden dazu laut Gesetz verpflichtet seien. Zur Behebung dieses Mangels müsse „die Praxis stärker in die Pflicht“ genommen werden. Sowohl die Behördenleitungen der Staatsanwaltschaften als auch die Länderjustizverwaltungen müssten nun tätig werden, damit die Benachrichtigungspflicht besser in der Praxis umgesetzt wird, erklärte die Justizministerin.

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