Provider könnten in Kürze Probleme mit ihren Kunden bekommen: Logfiles reichen als Beweis für den Datenverkehr nicht aus, wenn Provider ein bestimmtes Trafficvolumen in Rechnung stellen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (OLG Düsseldorf vom 26.02.03, Az.18 U 192/02).
Konkret ging es in dem Prozess um einen Providervertrag, der eine monatliche Pauschale für zwei Gigabyte Traffic vorsah. Bei erhöhtem Datenverkehr sollten „zusätzliche Gebühren in Höhe von sechs Cent je Megabyte anfallen. Als der Provider dem Kunden für „Extra-Traffic“ eine Rechnung über 14.144,69 EUR übersandte, bestritt dieser die Richtigkeit der Abrechnung und verweigerte die Zahlung.
Der Provider wiederum verwies vor Gericht auf die automatisch erstellten Logfiles, aus denen sich das in Rechnung gestellte Datenvolumen ergab. Die Richter ließen sich von der Zuverlässigkeit der Logfiles jedoch nicht überzeugen. Es stehe nicht fest, dass die Logfiles den Datenverkehr „fehlerfrei aufzeichnen“.
Man müsse berücksichtigen, dass es sich bei dem Internet „um ein relativ junges Geschäftsfeld in einer komplexen technischen Umgebung“, urteilten die Juristen weiter. Für die Erfassung, Messung und Aufzeichnung des Datenverkehrs hätten sich noch keine bewährten technischen Standards herausgebildet. Die Logfiles begründeten daher keinen Anscheinsbeweis für die Trafficmenge. Der Provider müsse die Logfiles nicht nur vorlegen, sondern auch deren Richtigkeit beweisen.
„Die praxisfernen Anforderungen, die das Gericht setzt, sind ein herber Schlag für die Providerbranche“, kommentierte jetzt Rechtsanwalt Niko Härting den Richterspruch. Wenn sich die Auffassung der Düsseldorfer Richter durchsetze, würden Provider auf vielen Rechnungen sitzen bleiben, da die Richtigkeit der Logfiles schwer zu beweisen sei.
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4 Kommentare zu Urteil: Logfiles kein Beweis für Trafficvolumen
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Ich habe da mal was ausgerechnet…
Nach Rückrechnung des Rechnungsbetrages in Megabyte und Megabit geteilt durch die max. 768kBit/s und so weiter komme ich auf eine ununterbrochene Dauer-Vollgas-Downloadzeit von 28,42 Tagen. Gut, rein theoretisch ist das wohl möglich, aber doch sehr unwahrscheinlich. Ich würde als Richter annehmen, dass das Log daher fehlerhaft ist und auch ein Power-User, der auch nur einen Bruchteil dieses Traffics hat, wohl gleich eine Flatrate genommen hätte.<br />
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Im Grunde sollten solche Volumentarife auch eine Preisobergrenze haben, max. das doppelte einer Flatrate. Alles andere ist m.e. nur Abzocke.
Îst doch so richtig!
Wenn Provider Ihre Kunden ernst nehmen, dann können Sie gegen drastische Erhöhung der Onlinegebühren auch softwareseitig einen Schutz einbauen. (Siehe Kostenüberschreitungswarnung bei 1und1 um mal einen Massenanbieter zu nennen. Aber es darf nicht geltendes Recht werden, daß ich erst ein Protokoll schreibe, dann eine Rechnung schreibe und alles per Se unantastbar richtig ist. Selbst die Telekom verschickt Rechnungen für dei gleiche Nummer sowohl an einen Telekom Kunden, als auch an Arcor für die Gleiche Telefonnummer (Beweis kann erbracht werden). Soweit zum Vertrauen in die Großen.
Chris, du siehst da was falsch
Ein solches "Kästchen" könnte man theoretisch schon bauen. Und beim Accounting auf IP-Ebene wäre auch einigen Providern wesentlich wohler – weil das das Accounting erheblich vereinfachen würde. Aber face the facts: Wenn ich 200 Kunde habe mit kleinen Präsenzen ist es unverantwortlich jedem eine eigene IP zu geben, da du dann mit wachsender Anzahl locker zig Class-C-Netze verballerst. Außerdem ist es moralisch verwerflich und vom RIPE her auch gar nicht erlaubt.<br />
Sobald wir also IPv6 haben, sind auch solche Möglichkeiten durchaus denkbar. Bis dahin müssen wir mit Logfileauswertungen leben. Als Alternative würd ich vorschlagen keinen Massenhoster zu nehmen, sondern dir einen Provider deines Vertrauens auszuwählen – mit vernünftigem Support und eigener Hardware (der nicht irgendwo virtuelle Root-Server gemietet hat). Persönlich liebäugel ich gerade mit SpeedPartner.de, weil ich schon viel Gutes gehört hab.
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung
Den Richtern sei Dank. Dieses Urteil stärkt zum ersten Mal die Rechte des Verbrauchers.<br />
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Tatsache ist doch wohl, dass die Kunden keine Möglichkeit haben den Traffic zu kontrollieren. Anders als bei der Versorgung mit Energie und Wasser – wo jeder Kunde seinen Verbrauch über die im Haus befindlichen Zähleinrichtungen kontrollieren kann – ist der Kunde, gerade bei Volumentarifen auf Gedeih und Verderb diesen LOG-Files ausgeliefert.<br />
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Jeder der sich nur ein wenig mit dieser Art der Computertechnik – Serverbetrieb, Betriebssysteme etc. – befasst und versteht weiß doch, wie massiv Fehleranfällig gerade diese Log-Files sein können. Hinzu kommt noch, dass ein Wissender durchaus die Möglichkeit hat, diese Logfiles zu manipulieren denn oftmals sind diese LOG-Files als <B>„Klartextdateien”</B> geschrieben. <br />
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Welcher Kunde ist da schon in der Lage dies zu kontrollieren?<br />
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Für solche Tarife ist es zwingend erforderlich, dass für den Endverbraucher eine 100% sichere Zähleinrichtung ähnlich eines Stromzählers etc. geschaffen wird.<br />
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Eine Lösung wäre zum Beispiel: Es wird ein kleiner Datenspeicher benutzt, der die angefallenen Trafficdaten aufzeichnet. Dieser Speicher erhält keinerlei Zugriff von aussen. Weder über TCP/IP noch über andere Protokolle. Dieser Speicher nun wird ausschließlich von einer manipulationsfreien Hardware ausgelesen die anschließend den Datensatz in Rechnungsdaten wandelt und erst ab hier eingesehen werden können.<br />
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Nach dem heutigen Stand der Technik dürfte es für die Industrie kein Problem darstellen, solch eine Technik in kürzester Zeit zu entwickeln.<br />
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Hier sollte mir blos jetzt kein Provider bezüglich der Kostenfrage an zu jammern fangen. Solch eine Technik und deren Einsatz muß nicht teuer sein wenn sie z.B. als Hardware in die entsprechende Übertragungstechnik mit eingebaut wird.<br />
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Gleichermaßen sind Gesetzgeber und Regulierungsbehörde in der Pflicht, die Nutzung dieser Technik dann gesetzlich vorzuschreiben wie es auch bei den Energiezählern ( Strom Gas Wasser etc. ) der Normalfall ist.