Ordnungsverfahren gegen SCO eingeleitet

Wieder freigeschaltene Homepage enthalte weiterhin rechtswidrige Behauptungen

Mitte der Woche musste SCO seine deutsche Site vom Netz nehmen, weil sich darauf rechtswidrige Behauptungen befanden. Das hatte sowohl das Landgericht Bremen als auch München I befunden und einstweilige Verfügungen ausgesprochen. Die Site ist mittlerweile wieder ans Netz gegangen — nach Meinung des Linuxtag e.V. finden sich darauf jedoch immer noch unhaltbare Passagen. Daher hat man heute ein Ordnungsgeldantrag gegen die SCO GmbH gestellt.

„Wir können nicht einfach hinnehmen, dass GNU/Linux-Anwender irritiert werden und Linux-Unternehmen wirtschaftlichen Schaden erleiden“, sagt Elmar Geese, Geschäftsführer des Linuxtag-Mitglieds Tarent GmbH. „Unser erster Erfolg wird hoffentlich dazu beitragen, wieder mehr Sicherheit für den Einsatz von Linux zu vermitteln. Als Unternehmen, das von Freier Software profitiert, fühlen wir uns dazu verpflichtet gegen SCO vorzugehen.“

„Sich über die Rechtsprechung hinweg zu setzen, ist skandalös. Die Verunsicherungsstrategie gegenüber den GNU/Linux-Anwendern und der Community wird offenbar fortgesetzt“, erklärte auch Michael Kleinhenz, Sprecher des Linuxtag.

Nachdem die Univention GmbH bereits am 28.5.2003 am Landgericht Bremen eine einstweilige Verfügung gegen SCO erwirkt hatte, erwirkte Tarent am Dienstag, den 5. Juni beim Landgericht München I eine weitere einstweilige Verfügung. „Das Landgericht München I hat dies damit begründet, dass von SCO nicht glaubhaft gemacht werden konnte, dass der Linux-Kern Rechte von SCO verletzt“, so Rechtsanwalt Till Jaeger von der Kanzlei Jaschinski Biere Brexl, der in dieser Angelegenheit Tarent, einen mittelständischen Softwareanbieter mit Schwerpunkt auf Freie Software, vertritt.

Wie laufend berichtet hatte SCO kurz vor der CeBIT erklärt, Klage gegen IBM eingereicht zu haben. Man beanspruche die Rechte an dem von Big Blue eingesetzten Unix. Dieser begründe sich aus einem Vertrag mit Novell aus dem Jahre 1995. In Vorbereitung auf den Gerichtstermin hat der SCO-Chef Anwälte damit beauftragt, die Kernel von Unix und Linux zu vergleichen. Das Ergebnis: Die Übereinstimmungen seien frappierend, in weiten Teilen wären ganze Sequenzen wenig oder gar nicht modifiziert abgekupfert worden. McBride sieht seine Firma unter anderem berechtigt, von Linux-Distributoren Lizenzgebühren einzufordern.

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3 Kommentare zu Ordnungsverfahren gegen SCO eingeleitet

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  • Am 7. Juni 2003 um 19:46 von Chris

    SCO Behauptung / Fehlende Beweise ?
    Bislang hat SCO nur behauptet – vor Gericht.<br />
    <br />
    Ob SCO genügend Beweise hat, wird das Gericht klären/würdigen.<br />
    <br />
    Gerichts-Taktisch ist es OK und klug von SCO, sich nicht vom eigenen Kurs der Klage durch Neben-Kriegschauplätze (gemeint ist hier Deutschland) ablenken zu lassen.<br />
    <br />
    SCO wird die BEWEISE vor dem US-Gericht erbringen. Dort haben sie geklagt, dort müssen sie auch Beweise bringen – den der Kläger ist im Gerichts-Verfahren *immer* beweispflichtig.<br />
    <br />
    Übrigens: wer ohne Beweise IBM auf 1 Milliarde Dollar verklagen will – und dazu auch noch David Boies (damaliger US-Staats-Ankläger gegen MS) engagiert, muß wirklich mehr als dumm sein…<br />
    <br />
    Wer das glaubt, glaubt wahrscheinlich auch an den Weihnachtsmann..<br />
    <br />
    Komisch ist nur, daß was SCO bislang im Verfahrens-Verlauf behauptet hat, ist auch so gewesen (UNIX-Copyrights)!<br />
    <br />
    Gruß – Chris

  • Am 7. Juni 2003 um 1:11 von Matthias

    Man kann nicht behaupten
    was man nicht beweisen will. Das ist der Punkt. Für SCO wäre es kein Problem die deutschen Gerichte von der Richtigkeit seiner Position zu überzeugen, wenn denn Beweise da wären. Diese hält man aber zurück. Es ist auch nicht entscheidend, wo SCO die Behauptungen tätigt und das Schließen der deutschen Seiten war in dem Zusammenhang nur Show. Tja und mit Novell hat das ganze gar nichts zu tun, mit dem Prozess gegen IBM auch nicht, denn da geht es nicht um Linux sondern Unix.

  • Am 6. Juni 2003 um 16:00 von Chris

    Was soll das denn ?
    Da versuchen sog. "berufene" IT-Dienstleister sich im großen Kampf mal einen sehr kurzfristigen Namen zu machen.<br />
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    SCO Deutschland hat die Auflage bekommen – und umgesetzt.<br />
    Für "normale" Surfer waren die Seiten nicht mehr erreichbar. Man müßte schon die https-Adresse genau kennen, um dahin zu gelangen.<br />
    <br />
    Insofern bestand zwar faktisch kurz die illegale Erreichbarkeit der Informationen, dieses sollte aber entschuldbar sein und zu keiner Ordnungsstrafe führen, da der Vorsatz gefehlt hat.<br />
    <br />
    Nun ist ja alles erledigt.<br />
    <br />
    Viel entscheidender ist, daß – siehe heutige Meldung über den Novell-Nachtrags-Vertrag – SCO sehr wohl gerichtlich durchsetzbare Rechte an UNIX hat, so wie SCO das immer behauptet hat. Novell muß hier wohl in die "Röhre" schauen….<br />
    <br />
    Sobald die Rechte-Verletzungen im Verfahren gegen IBM bewiesen wurden (und damit ggf. im Nachgang gegen Linux)können die erlassenen Ordnungs-Verfügungen sowieso nicht mehr aufrecht erhalten werden.<br />
    <br />
    Also: diese "Spitzfindigkeiten" unterlassen – und das Gerichts-Verfahren gegen IBM abwarten. Da gilt es nämlich: sein, oder nicht-sein.<br />
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    Gruß – Chris

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