Deutschland wird es nicht schaffen, bis zum Ablauf der Frist am 24. Juli die Telekommunikationsregulierung für die europäische Ebene zu harmonisieren. Diese Einschätzung äußerte der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, auf der Handelsblatt-Jahrestagung. Allerdings befinde sich die Bundesrepublik hier in guter Gesellschaft: Die meisten der Mitgliedsstaaten könnten die Friste ebenfalls nicht einhalten.
Die Regulierungsbehörde prüfe zurzeit, ob und wie sich das Richtlinienpaket bereits vor Inkrafttreten des neuen TKG Rechtswirkung entfalte, so Kurth weiter. Der genaue Verfahrensablauf bezüglich des Konsultations-/Konsolidierungsverfahren III werde derzeit mit der Kommission und den Mitgliedsstaaten geklärt. Kurth schliesst nicht aus, dass sich Regulierungsentscheidungen dadurch weiter in die Länge ziehen.
Die Regulierungsbehörde könne aber in dringenden Fällen immerhin „einstweilige Maßnahmen“ erlassen. Die Kommission habe in diesen Fällen kein Vetorecht. Jedes Land könne eigenständig entscheiden, betonte Kurth. Allerdings sei damit das Ziel der Harmonisierung nicht erreicht. Zum Thema Marktzutritt und Marktregulierung merkte Kurth an, dass ein Problem die Abgrenzung zwischen funktionsfähigem und wirksamen Wettbewerb sei.
Positiv bewertete Kurth den Kriterienkatalog und die Vermutungstatbestände für die Wesentlichkeit von Zugangsleistungen. Unsicherheit bestünde allerdings beim Kriterium „technische und wirtschaftliche Tragfähigkeit“. Der Regulierer warnt davor, diese Regelung so zu übernehmen: unternehmerische Entscheidungen über Strategien und Prognosen müssen die Unternehmen treffen und nicht die Regulierungsbehörde.
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