Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat unter anderem wegen der gestiegenen Vorstandsbezüge ein „grundsätzliches Umdenken“ bei deutschen Unternehmen gefordert. Vielen Vorständen sei über Jahre hinweg das Bewusstsein verloren gegangen, dass sie selbst nur Angestellte des Unternehmens seien, sagte SdK-Vorstandsmitglied Willi Bender in Frankfurt am Main. Die Schutzgemeinschaft forderte deshalb verstärkte Kontrollrechte der Investoren und kritisierte, dass frühere Vorstandsvorsitzende häufig an die Spitze des Aufsichtsrats wechseln.
Jeder selbstständige Handwerker in Deutschland trage ein höheres Risiko als der Vorstand eines börsennotierten Unternehmens, kritisierte Bender. Die Steigerung der Vorstandsbezüge in den vergangenen Jahren nannte er einen „Raubzug auf das Kapital der Aktionäre“. Die SdK forderte deshalb unter anderem eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der vollständigen Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Zudem solle die Hauptversammlung der Gesamtvergütung zustimmen. Die Schutzgemeinschaft wandte sich aber gegen die Idee, der Gesetzgeber müsse gegebenenfalls ausufernde Bezüge durch Obergrenzen eindämmen.
Die SdK kritisierte zudem scharf die derzeitige Zusammensetzung der Aufsichtsräte. Vorstände und Aufsichtsräte bildeten einen in sich geschlossenen Interessenkreis, „der sich gegenseitig beruft, bezahlt und schützt.“ Einen „besonders üblen Verstoß“ gegen die Aktienkultur stelle die Praxis dar, dass sich Vorstandsvorsitzende am Ende ihrer Laufbahn den Aufsichtsratsvorsitz sicherten. Mittlerweile agierten bei der Hälfte der 30 DAX-Unternehmen ehemalige Vorstände als Aufsichtsrats-Vorsitzende.
Die Schutzgemeinschaft sieht einen Ausweg in einer besseren Kontrolle der Unternehmen durch die Investoren. Die SdK baut darauf, dass sich so die Vorstände wieder darauf besinnen würden, dass sie Angestellte der Investoren seien. Als Ansatzpunkt für entsprechende Änderungen sehen die Aktionärsschützer den so genannten Corporate-Governance-Kodex an.
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