Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat mit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) einen Gesamtvertrag für DVD-Brenner abgeschlossen. Unternehmen, die DVD-Brenner herstellen oder importieren, werden danach für jedes ab 1. Januar 2003 in Deutschland verkaufte Gerät 9,21 Euro Urheberrechtsabgabe bezahlen. Bitkom-Mitglieder erhalten darauf einen Gesamtvertrags-Rabatt. Die Abgaben sollen Künstler für den wirtschaftlichen Verlust entschädigen, der ihnen durch so genannte „erlaubte Privatkopien“ entsteht.
Mit dem Gesamtvertrag haben sich BITKOM und die ZPÜ auf einen Kompromiss einigen können. Die ursprüngliche Forderung der ZPÜ war erheblich höher, unter anderem da man auch das Brennen von DVD auf DVD einschließen wollte. Nach Bitkom-Ansicht gab es dafür aber keine Grundlage, da fast alle DVDs mit Kopierschutz ausgestattet sind. Unter bestimmten Umständen und bei Einsatz von weiteren Hilfsmitteln besteht aber die Möglichkeit, den DVD-Brenner dafür zu nutzen, Fernsehsendungen aufzuzeichnen oder CDs zu brennen. Für diese Nutzungsmöglichkeit hat die Industrie eine Abgabe — allerdings niedriger als von der ZPÜ gefordert – anerkannt.
Ein wichtiger Aspekt der Vereinbarung besteht des Weiteren darin, dass die Rückwirkung des Vertrages auf 2003 beschränkt wurde. Von der ZPÜ war ursprünglich gefordert worden, dass die Hersteller auch für die im Jahr 2002 verkauften Geräte hätten zahlen sollen. „Wir verstehen den Abschluss dieses Gesamtvertrags auch als Zeichen des guten Willens der Wirtschaft, auch bei neuen Geräten Lösungen für die urheberrechtliche Vergütung zu finden“, so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Bitkom-Geschäftsführung. Letztlich bringt der zügige Abschluss des Gesamtvertrags für die Hersteller die notwendige Planungssicherheit. Lange Ungewissheit über die Höhe einer Abgabe führt zu Wettbewerbs- und Preisverzerrungen, weil die Firmen dann mit unterschiedlich hohen Rückstellungen und Preiskalkulationen arbeiten.
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6 Kommentare zu Einigung über Urheberabgaben für DVD-Brenner
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Falscher Ansatz
Man kann mit einem DVD Brenner genauso umgehen, wie mit einem Videorecorder, deshalb bezahlt man für ein leeres Videotape Geld an die Gema, für eine leere DVD-R auch. Das umgehen von Kopierschutz ist jetzt verboten. Man kann aber nach wie vor Filme von der Fernsehkarte aufnehmen und auf DVD brennen, dafür verlangt man das Geld. Rein rechtlich gibt es dabei keine Handhabe dagegen. Für mich sind die Herren, die neben den Fernsehgebühren (Teil davon geht ja an die Gema etc.), den Aufschlägen für DVD-Rs und nun auch Geld (fast 10% pro Gerät) für die Geräte verlangen, gewissenlose und raffgierige Gauner und deren Klientel keine Künstler, sondern Vampire die Ihr Publikum aussaugen, bis nichts mehr da ist.
Videorecorder im Vergleich
Mich wuerde mal interessieren ob die endlosen Hersteller von Videorecordern diese Abgabe auch zahlen, schliesslich kann ich ja damit auch "Fehrnsehsendungen aufnehmen.
Abgaben auf Brenner
Ich gehöre noch nicht zur Zunft der Schwarzbrenner aber auch nicht zu den Konsumenten von fertigen DVD und CD´s.Warum kaufe ich keine fertigen Scheiben?Ganz einfach.Die Preise von 25 Euro und mehr sind weit außerhalb dessen was ich zu Zahlen bereit bin.Wenn jetzt auch für DVD`s wieder eine Pauschale eingeführt wird so könnte ich damit leben, aber trotzdem das kopieren verbieten ist ein Wiederspruch in sich.Natürlich kenne ich die verschiedensten Argumente der Abgabeneintreiber.Diese Abgabe ist doch nur ein Verlegenheitsgebühr dafür, das sie keinen Hundertprozentigen Kopierschutz realisieren können.Was habe ich mit den Schwarzbrennern zu tun? Sie unterstellen jedem Käufer eines Brenners den Vorsatz zum Gesetzesbruch!!!
Wenn das jeder machen würde wäre in Deutschland die Anarchie ausgebochen.Dann würde Herr Eichel auch die Alkoholsteuer auf Obst einführen, denn mann kann ja auch Schnaps aus dem Obst machen.
Mein Freibrief für Kopien!
Also: wenn ich schon eine Abgabe zahle, dann darf ich aus meiner Sicht auch Kopien anfertigen – Gesetzlage hin oder her…, oder?!?
Der Wirtschaft sei Dank für die entmündigten Bürger!
Entweder man schafft diese Abgaben ab und verbietet Kopien, oder man verlangt sie und erlaubt damit automatisch die Kopiererei. Aber beides ist nicht vereinbar.
Oder noch besser: wie wäre es, mit der Lohn-/Einkommenssteuer-Einreichung gleich Kopierschutzabgaben von jedem Bürger einzufordern? Damit wären dann alle Probleme beiseite geschafft… Die Industrie gibt dann nur noch an, was sie angeblich für Verluste eingefahren hat und die Bürger zahlen brav am Ende eines Jahres ihren Obulus für’s Kopieren.
Na meine Herren Politiker – wär das nicht eine bemerkenswert gute Idee, die Bürger noch mehr zu schröpfen?!!!
Harmonie mit neuem Urheberrechtsgesetz?!?
Hach wer hätte das gedacht,
gänzlich konform mit der Novelle des neuen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) wird der zahlende Kunde für etwas abgezockt, was er gar nicht mehr darf… nein, sogar unter Strafe steht.
Denn fast alle DVDs werden von der Filmindustrie durch ein Content Scrambling System (CSS) vor unbefugtem Zugriff und Raubkopien geschützt.
Da man aber laut neuem UrhG einen Kopierschutz gar nicht mehr umgehen darf wäre ja eigentlich auch so eine pauschal Abgabe widerrechtlich… es kann ja nicht angehen, dass man für etwas Abgaben zahlt was laut Gesetz verboten ist oder täusche ich mich da?
Demnächst: ZDF & ARD werden zu Pay-TV (Rechte an Sportsendungen) und die GEZ erhöht die Gebühren… oh ja!
AW: Harmonie mit neuem Urheberrechtsgesetz?!?
Hallo,
also der letzte Satz war nicht so verständlich!
Ich muß für ARD und ZDF bezahlen also PAY-TV oder bin ich der letzte der noch zahlt?