Das Landgericht Düsseldorf hat die Anklage gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann im Fall Mannesmann in allen Punkten zugelassen. Ein Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung unter anderem wegen des Vorwurfs schwerer Untreue sei aber noch offen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag. Aus Justizkreisen verlautete, der Prozess werde voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr beginnen.
Der Fall Ackermann beschäftigt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die nach Aussage einer Sprecherin das Verfahren genau beobachtet. Das Bundesfinanzministerium als Dienstherr der BaFin sprach Ackermann erneut sein Vertrauen aus. Börsenhändler und Branchenanalysten wiesen darauf hin, dass sich der Prozess negativ auf das Image und möglicherweise auch auf den Aktienkurs von Deutschlands größtem Kreditinstitut auswirken könnte.
Der Gerichtssprecher sagte in Düsseldorf, die Anklage gegen Ackermann, den ehemaligen IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sowie den früheren Mannesmann-Betriebsratschef Jürgen Ladberg sei ohne Abstriche zugelassen worden. In ihren Fällen werde wegen des Hauptvorwurfes der Untreue verhandelt. Im Fall des ehemaligen Mannesmann-Chefs Klaus Esser, der von den umstrittenen Abfindungszahlungen im Zuge der Übernahme durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone allein rund 30 Millionen Euro kassiert hat, gehe es dagegen um Beihilfe zur Untreue. Die Staatsanwaltschaft kündigte unterdessen an, dass sie eine Beschwerde prüfe, da die Anklagepunkte nicht gegen alle Beschuldigten in vollem Umfang zugelassen wurden. Ende der Einspruchsfrist sei der kommende Donnerstag.
Ungemach könnte der Deutschen Bank und ihrem Chef von Seiten der Finanzaufsicht drohen, die das Verfahren gegen Ackermann unter die Lupe nimmt. „Selbstverständlich beobachten wir das“, sagte eine BaFin-Sprecherin, ohne das Verfahren jedoch kommentieren zu wollen. Die „Financial Times Deutschland“ hatte zovor berichtet, die BaFin prüfe bereits, ob Ackermann die Bank während des bevorstehenden Gerichtsverfahrens überhaupt weiter führen könne. „Wenn er zwei oder drei Tage in der Woche im Gerichtssaal sitzt, ist es sehr fraglich, ob er seiner gesetzlich verlangten Sorgfaltspflicht noch nachkommen kann“, zitierte die Zeitung „mit dem Fall vertraute Kreise“.
Ackermann hatte einen Rücktritt stets abgelehnt. Er sei sehr gelassen, sagte er am Rande der IWF/Weltbank-Tagung in Dubai am Wochenende. „Herr Ackermann denkt nicht an Rücktritt“, bekräftigte ein Bank-Sprecher. Die Klage kratzt Börsianern zufolge allerdings am Image Ackermanns. Sollte er im Laufe oder in Folge des Prozesses zurücktreten müssen, würde die global agierende Deutsche Bank einer schwierigen Zukunft entgegen sehen, hieß es. „Das wäre ein Schlag, wenn Ackermann gehen müsste“, sagte Metzler-Analyst Guido Hoymann. „Er ist die treibende Kraft hinter den Restrukturierungserfolgen und es sieht nicht so aus, als ob im Vorstand jemand seinen Posten kurzfristig übernehmen könnte.“
An der Börse verloren die Anteilsscheine der Deutschen Bank am Montag in einem noch schwächeren Gesamtmarkt mehr als zwei Prozent und kosteten weniger als 57 Euro. Aktienhändler sagten, der bevorstehende Prozess verschlechtere die Stimmung der Anleger. „Einen Kurseinbruch wird es aber wohl nur geben, wenn Ackermann zurücktreten müsste“, sagte ein Frankfurter Händler.
Ackermann hat sich mit seinem Amtsantritt im Mai 2002 eine deutliche Wertsteigerung der Deutschen Bank auf die Fahnen geschrieben – unter anderem durch den konsequenten Verkauf von Industriebeteiligungen und Randaktivitäten in Milliarden-Höhe. Die Deutsche Bank war im zweiten Quartal wegen eines starken Zins- und Handelsergebnisses wieder klar in die Gewinnzone zurückgekehrt und hatte vor Steuern mehr als eine Milliarde Euro verdient.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im Februar nach zweijährigen Ermittlungen neben Ackermann auch andere ehemalige Mannesmann-Aufsichtsratsmitglieder wegen schwerer Untreue angeklagt. Sie sollen durch die Genehmigung angeblich überhöhter Abfindungszahlungen und Boni an frühere Mannesmann-Manager dem Unternehmen schwer geschadet haben. Das Strafgesetzbuch sieht eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis für Untreue vor, bei schwerer Untreue bis zu zehn Jahre.
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