Der Suchmaschinen-Betreiber Google darf in Frankreich keine Werbung mehr schalten, die geschützte Markennamen als Treffer für Suchanfragen enthält. Wie am Samstag bekannt wurde, entschied ein französisches Gericht zu Gunsten des Internet-Reisebüros „Bourse des Vols“, dessen Name von Konkurrenten in dem Text ihrer Werbung eingebaut worden war.
Damit wurden deren Namen bei Suchanfragen ebenfalls aufgelistet. Das Gericht in Nanterre verhängte gegen Google nun ein Bußgeld von 75.000 Euro und gab dem Unternehmen 30 Tage Zeit, die Praxis einzustellen. Die US-Firma mit Sitz im Bundesstaat Kalifornien kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an, nahm jedoch sonst zu dem Urteil nicht Stellung.
„Es war so, als ob das Internet und die wirkliche Welt zwei verschiedene Welten wären“, sagte der Besitzer des Namens „Bourse des Vols“, Fabrice Dariot. „Aber dieses Urteil zeigt, dass es nur eine Welt gibt. Es zeigt, dass geistiges Eigentum auch im Internet respektiert werden muss.“
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Frankreich: Links zu Markennamen in Google-Werbung unzulässig
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.