Zum Abschluss der Anhörung im Kartellstreit der Europäischen Union (EU) mit dem US-Software-Konzern Microsoft haben am Freitag laut Tagesordnung zwei Mitbewerber die Gelegenheit erhalten, ihre Vorwürfe gegen Microsoft vorzutragen.
Hintergrund des Streits mit der EU ist der bereits aus dem Kartellverfahren in den USA bekannte Vorwurf, Microsoft nutze auch in Europa seine marktbeherrschende Stellung, um andere Software-Anbieter aus dem Geschäft zu verdrängen. Besonders im Fokus stehen unter anderem der Media-Player zum Abspielen von Videos und Musikstücken aus dem Internet sowie Microsofts integrierte Netzwerk-Software.
Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch weiter offen. Sowohl Kritiker von Microsoft als auch Vertreter des Unternehmens geben sich optimistisch, mit ihren Argumenten überzeugen zu können. Eine Entscheidung der EU-Kommission wird bis Juni 2004 erwartet. Laut Tagesordnung haben heute zwei Firmen ihre Argumente vortragen, die sich am stärksten durch Microsoft beeinträchtigt fühlten: Sun Microsystems und Real Networks.
Die EU-Kommission und ihr Wettbewerbs-Kommissar Mario Monti vertreten den Standpunkt, alle Computer-Hersteller sollten frei entscheiden können, welche Software sie für die genannten Zwecke installieren. Außerdem müsse die zum Aufbau von Netzwerken notwendige Software unabhängig vom jeweiligen Betriebssystem problemlos funktionieren. Man habe Microsoft jedoch im Verdacht, seine Betriebssysteme so konzipiert zu haben, dass eben nur die eigene Netzwerk-Software diesen Anspruch voll erfüllt. Außerdem vermutet die Kommission, dass die Einbindung des Microsoft Media-Players in das Betriebssystem Windows die Produkte anderer Anbieter wie den Real Player von Real Networks benachteilige.
Microsoft hat die Vorwürfe der Europäer wie bereits im Verfahren in den USA wiederholt zurückgewiesen. Seine starke Marktposition verdanke das Unternehmen der Vielseitigkeit seiner Produkte – im Unterschied zu den Konkurrenten, betonte Microsoft.
Beobachter schließen nicht aus, dass es auch im Kartellstreit in Brüssel zu einem Vergleich kommt wie mit dem US-Justizministerium 2001. Darin hatte sich der Konzern unter anderem dazu verpflichtet, seine Marktposition nicht zum Nachteil anderer Anbieter zu missbrauchen.
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