Deutschland muss den Versandhandel mit Medikamenten erlauben, darf dies aber auf zugelassene und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken. Die Beschränkungen seien zum Schutz der Gesundheit und vor missbräuchlichem Handel zulässig, entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Das Urteil ist ein wichtiger Teilerfolg für den Deutschen Apothekerverband im Streit mit der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris, bei der deutsche Kunden gegen Vorlage des Originalrezeptes bislang auch verschreibungspflichtige Medikamente bestellen können.
In Deutschland selbst ist der Versandhandel mit Arzneimitteln derzeit noch ganz verboten, soll zum Jahresbeginn 2004 aber teilweise zugelassen werden. (Az: C-322/01)
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2 Kommentare zu Deutschland muss Arznei-Versand nur eingeschränkt zulassen
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Weg mit den Monopolen.
Das ist nur ein Pyrrhussieg für die deutschen Apotheker. Vom nächsten Jahre an werden auch die letzten Krankenkassen, aus Kostendenken, die Erlaubnis zum Einkauf über die preiswerteren Internetapotheken geben. Lediglich die gewerkschaftsnahe DAK wird sich noch ein wenig zieren.
Es ist nun wirklich an der Zeit, daß in einer EU die Monopole fallen. Das sind nur noch Relikte aus einer Zeit der Feudalherrschaft; dazu gehören auch deren Verteidiger.
AW: Weg mit den Monopolen.
Die meisten Leute vergessen dabei aber, dass die EU selbst ein Monopol auf die Gesetze hat. Wer kennt nicht die unsinnigen Vorschriften über den Krümmungsradius von Gurken o.ä.
Das Modell der Schweiz, wo das Volk direkt über wichtige Dinge abstimmen kann, wäre eine wichtige Forderung an die EU!