Im Jahre 2000 und 2001 schaltete sich unter Berufung auf eine eigene, im Februar 2000 veröffentlichte Untersuchung des Microsoft-Betriebssystems Windows 2000 auch die Kartellkommission der EU ein: Sie setzte das Redmonder Softwareunternehmen mehrfach davon in Kenntnis, dass es gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen habe. Der Konzern habe illegal seine beherrschende Stellung im Markt der Betriebssysteme für PCs auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme erweitert. Die Kommission beanstandet darüber hinaus, dass Microsoft sein Produkt Media Player an sein Betriebssystem Windows rechtswidrig gekoppelt habe.
Die Microsoft-Sprecherin Julia Kronthaler erklärte damals gegenüber ZDNet: „An der Klage ist ja nur der Punkt der Integration des Media Players in Windows 2000 neu. Aber die Media-Funktionalitäten haben wir bereits seit 1990 in Windows integriert.“ Die Kartellrechtsuntersuchung der EU ging übrigens auf Hinweisen des Erzrivalen Sun zurück. Der Konzern von Scott McNealy hatte erklärt, Microsoft nutze seine vorherrschende Rolle bei den PC-Betriebssystemen um Rivalen aus dem Server-Geschäft zu verdrängen.
Der Wettbewerbskommissar der EU, Mario Monti, hatte im Mai 2001als Ziel des EU-Verfahrens ein „modulares Windows“ genannt. Er wolle Microsoft dazu verpflichten, den Windows Media Player aus dem Betriebssystem zu lösen. Hersteller von PCs könnten dann frei wählen, welche Software sie zum Zuge kommen lassen wollen. Bis heute wartet die Welt auf eine endgültige Entscheidung der europäischen Organe.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Kartellrechtsprozess gegen Microsoft Reloaded
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.