Im jahrelangen Rechtsstreit um die Verwechslung von Windows/Lindows sieht sich das kalifornische Softwareunternehmen nach einem Gerichtsbeschluss nunmehr als „doppelter Sieger“. Ein Bezirksgericht in Seattle hat demnach die Namensrechte von Microsoft an „Windows“ abgelehnt. „Ein generisches Wort bleibt immer generisch. Keine noch so hohen Marketingausgaben können daran etwas ändern“, heißt es in der Begründung des Bezirksgerichtes. Damit kann Lindows.com seinen Namen vorerst weiterführen.
Nach dem Spruch des Gerichts wird es zu dem ursprünglich für 1. März festgesetzten Prozesstermin nicht mehr kommen. Der Redmonder Softwareriese wird stattdessen in die Berufung gehen und versuchen, seine Namensrechte doch noch durchzusetzen. Bis dahin darf Lindows weiterhin Lindows heißen. „Die Entscheidung aus Seattle ist ein großer Sieg für uns“, jubelte Lindows.com-Rechtsanwalt Daniel Harris. „Damit wird klar, dass man um welchen Preis auch immer ein Wort aus der englischen Sprache nicht einfach kaufen kann“, betonte der Jurist. Harris beklagte, dass Microsoft mit den ständig wiederkehrenden juristischen Eingaben hauptsächlich versuche, die Ressourcen von Lindows.com zu binden.
Der Kampf zwischen den beiden Unternehmen wogt seit Dezember 2001, als Microsoft dem Konkurrenten aufgrund von Verwechslungsgefahr die Bezeichnung „Lindows“ verbieten wollte. Der Redmonder Riese wollte eine einstweilige Verfügung gegen das kalifornische Unternehmen erreichen, was jedoch vom Gericht zweimal abgelehnt worden war. Bei der Auseinandersetzung geht es um die Frage, inwieweit „Windows“ ein schützenswerter Markenname ist.
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1 Kommentar zu Windows-Streit: Lindows fühlt sich als doppelter Sieger
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Gratulation Lindows
Das Gerichtsurteil lässt hoffen, dass irgendwann einmal die Vernunft in die Köpfe der Richter Einzug hält.
Gängige Namen/Bezeichnungen als geschütztes Markenzeichen zu deklarieren ist ja nun wirklich nicht richtig.
Wenn MS damit durchkommen würde, werde ich auch versuchen, ein paar Wörter als Markennamen schützen zu lassen:
Computer, Mangager sowie das gesamte deutsche Wörterbuch, bevor das vielleicht noch irgendwelche Firmen vor mir machen. Wehe, wenn dann jemand ein deutsches Wort in Wort, Ton oder Bild verwendet, dann ziehe ich in vor (ebenfalls von mir geschützter Markenname/Begriff) Gericht. ;-)