EU-Kommission weist Microsofts Kompromissvorschlag zurück

CD-ROM mit Software von Konkurrenten nicht ausreichend

Der US-Softwareriese Microsoft hat der EU-Kommission einen Kompromissvorschlag unterbreitet, der die Richter im Kartellrechtsverfahren von einer Strafe abbringen soll. Wie die Financial Times (FT) berichtet, will Microsoft den mit seiner Software ausgelieferten PCs eine CD-ROM mit Konkurrenzprodukten beilegen. Die Kommission hat diesen Vorschlag allerdings als nicht ausreichend zurück gewiesen.

Seit vier Jahren bereits ermittelt die Kommission gegen Microsoft wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung. Im Jahr 2000 wurde ein Verfahren eingeleitet. Besonders die Microsoft-Praxis, den Media-Player mit dem Betriebssystem zu verknüpfen, könnte dem Unternehmen eine saftige Strafe von bis zu zehn Prozent seines jährlichen Umsatzes einbringen (2003: 32,2 Milliarden Dollar Jahresumsatz).

Geht es nach dem Willen der Kommission, soll Microsoft seinen Media-Player aus dem Betriebssystem entfernen oder gleichzeitig eine bestimmte Anzahl von Konkurrenzprodukten integrieren. Der nun vorgeschlagene Kompromiss von Microsoft ist laut FT unter Berufung auf die Mitbewerber deswegen nicht akzeptabel, da die beigelegte CD-ROM kaum einen Kunden zum Aufspielen der Software animieren würde, wenn das Microsoft-Produkt bereits in das Betriebssystem integriert ist.

Das Kartellrechtsverfahren um Microsoft soll nach Angaben der FT noch vor dem ersten Mai beendet sein. Ein erster Entwurf zu einem Urteil existiert offenbar bereits, soll aber noch genau unter die Lupe genommen werden, um eventuelle Niederlagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu vermeiden. Microsoft hofft indes auf eine „freundschaftliche Lösung“.

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