Filesharing am Arbeitsplatz nach wie vor beliebt

Angestellte riskieren Klagen gegen Arbeitgeber

Illegales Filesharing am Arbeitsplatz erfreut sich trotz der juristischen Klagen der Musikindustrie gegen User nach wie vor ungebrochener Beliebtheit. Wie eine Untersuchung des kalifornischen Security-Anbieters Blue Coat Systems ergeben hat, sind 60 Prozent der Beschäftigten die Klagen der Musikindustrie völlig egal. Es kümmert sie auch nicht, dass durch Filesharing am Arbeitsplatz ihr Arbeitgeber verklagt werden könnte.

„Der Arbeitsplatz scheint wie ein sicherer Hafen für illegales Filesharing zu sein“, kommentierte Blue-Coat-Manager Steve Mullaney die Ergebnisse der Studie. „Angestellte sorgen sich viel zu wenig darum, dass ihre Firmen wegen P2P-Aktivitäten verklagt werden können“, sagte Mullaney. Neben den rechtlichen Problemen würden durch Filesharing bis zu 30 Prozent der Netzwerk-Bandbreite blockiert, Speicherplatz belegt und Spyware Tür und Tor geöffnet. Um dem entgegenzuwirken, sollte es unternehmensweit klare Richtlinien geben, Alle P2P-Aktikvitäten im Unternehmensnetz sollten sichtbar gemacht werden, forderte Mullaney.

Nach den Ergebnissen der Blue-Coat-Untersuchung betreiben trotz der Klagsdrohungen durch die Musikindustrie nach wie vor 42 Prozent der befragten User Filesharing. 39 Prozent dieser Gruppe nutzen wiederum den Arbeitsplatz, um über Kazaa, Morpheus & Co. Titel zu tauschen. Dieser Tatsache kommt entgegen, dass nach Angaben von 50 Prozent der Befragten ihre jeweilige Firma überhaupt keine Richtlinien bezüglich des Internet-Gebrauchs erlassen hat.

Themenseiten: Business, Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Filesharing am Arbeitsplatz nach wie vor beliebt

Kommentar hinzufügen
  • Am 5. März 2004 um 15:28 von expocityvoice

    Nachtrag von expocityvoice!
    Das zu diesem Topic keine weiteren Kommentare eingehen, bestätigt indirekt die gemachten Erhebungen!

  • Am 4. März 2004 um 22:53 von expocityvoice

    Kann ich nicht verstehen !
    Das ist doch eigentlich §1 des Administratorhandbuches. Unter meiner Administration ist noch niemals ein unerlaubter Up- oder Download geschehen.
    Wenn natürlich ein Firmeninhaber seinen Azubi, nur weil er privat über einen Computer verfügt, die Administration überlässt, muß er sich auch nicht wundern, wenn mögliche Regressansprüche auf ihn zukommen!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *