Einen herben Rückschlag hat die Tauschbörse Kazaa http://www.Kazaa.com vor dem australischen Bundesgericht hinnehmen müssen. Wie der australische IT-Dienst AustralianIT heute, Donnerstag, berichtet, hat das Gericht einen Einspruch des Tauschbörsenbetreibers Sharman Networks gegen Hausdurchsuchungen abgelehnt. Damit können die Anwälte der Musikindustrie in das bei den Hausdurchsuchungen im Februar beschlagnahmte Material einsehen.
Die australische Musikindustrie hatte aufgrund einer so genannten „Anton Pillar order“ Hausdurchsuchungen in der Kazaa-Zentrale in Sydney sowie in den Wohnungen verschiedener Manager erwirkt. Australien, von wo aus Kazaa operiert, gilt als Vorreiter in der Auseinandersetzung mit den Tauschbörsen. Eigentümer Sharman Networks hatte gegen diese Maßnahmen Einspruch erhoben. Damit sollte erreicht werden, dass das bei den Hausdurchsuchungen gefundene Material in Gerichtsverfahren nicht verwendet werden darf.
Das australische Bundesgericht hat diesen Einspruch nun verworfen. Die Hausdurchsuchungen seien notwendig gewesen, damit die Musikindustrie Momentaufnahmen darüber machen könne, wie das Kazaa-System im täglichen Betrieb arbeite, hieß es in dem Urteilsspruch. Die Plattenfirmen können nun mit ihren Klagen wegen Copyrightverletzungen fortfahren. Michael Speck von der Musiklobby Musik Industry Piracy Investigations wertete das Urteil des Bundesgerichtes als „frühen Sieg“. Nun sei es Zeit, mit dem Fall fortzufahren.
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