SCO meldet sich mit einer Erklärung zu den „in den vergangenen Tagen verbreiteten Meldungen“ bezüglich „Linux-Erfolg im SCO-Streit“ zu Wort. Die Erklärungen seien im Ergebnis falsch.
Richtig an den Meldungen sei, dass die Bremer Univention GmbH bereits am 28. Mai 2003 eine einstweilige Verfügung gegen The SCO Group GmbH, Bad Homburg („SCO Deutschland“), erwirkte. Diese habe es SCO Deutschland untersagt, Rechte an Linux mit der Begründung in Anspruch zu nehmen, dass Linux unrechtmäßig entnommenen UNIX-Code enthalte und damit die Urheberrechte der The SCO Group an UNIX verletze. Dies sollte selbst dann gelten, wenn SCO Deutschland Beweise für die behauptete Urheberrechtsverletzung vorlegte.
SCO Deutschland hatte sich nach eigenen Angaben daraufhin schon im Juni 2003 freiwillig verpflichtet, keine Rechte an Linux in Anspruch zu nehmen, sich allerdings vorbehalten, Beweise für die behauptete Urheberrechtsverletzung vorzulegen. Univention habe sich zunächst geweigert, diese Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Nunmehr habe die Firma ihre Auffassung geändert, die Verpflichtungserklärung angenommen und im Rahmen der mit SCO Deutschland geschlossenen Vereinbarung auf ihre Rechte aus der einstweiligen Verfügung verzichtet.
„Dies ist insofern kein ´Erfolg für Linux´, weil SCO Deutschland sich schon vor mehr als einem halben Jahr verpflichtet hatte, keine Rechte an Linux in Anspruch zu nehmen, ohne Beweise vorzulegen. Die Vereinbarung beinhaltet das für Univention positive Faktum, dass sich SCO Deutschland verpflichtet, die Beweise für die behauptete Urheberrechtsverletzung auch Univention vorzulegen, sobald SCO Deutschland ankündigt, dass solche Beweise ´demnächst´ vorgelegt werden würden“, so Gregory Blepp, Vice President SCOsources.
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