Im Untersuchungsverfahren um die geplante Übernahme von Peoplesoft durch Oracle steht jetzt der Termin für die Hauptverhandlung fest. Das US-Justizministerium und Oracle haben sich auf den 21. Juni geeinigt. Streit herrscht nach wie vor um Verfahrensfragen.
So fordert die US-Justiz jetzt, dass Oracle sämtliche Rabatt-Anfragen vorlegt, welche die Oracle-Kunden bei dem Unternehmen eingereicht hätten. Erst daraus, so die Kartellwächter, ergebe sich ein klares Bild über die Auswirkungen von Wettbewerb auf die Preise. Die Justiz befürchtet, dass mit dem Verschwinden von Peoplesoft die Preise für Unternehmenssoftware steigen könnten.
Oracle weigert sich, die Kundendaten so weit offen zu legen. Die US-Justiz legt jedoch grossen Wert auf die Unterlagen, und nennt sie in einem Antrag beim zuständigen Gericht: „in dieser Sache unzweifelhaft relevant.“ In dem Papier heisst es weiter: „Sie belegen, dass Oracle seine Preise differenzieren kann und das auch tut. Ausserdem weisen sie nach, dass es oft vom Namen des Mitbewerbers abhängt, wieviel Rabatt ein Kunde erhält.“
Während sich Oracle hier stur stellt, ist das Justizministerium bei einer anderen Frage unnachgiebig. Oracle möchte Akteneinsicht für zwei beim Unternehmen angestellte Anwälte. Bisher hat das Gericht nur eine externe Kanzlei zugelassen. Dass Richter Walker hier Bedenken hat, kann der unbeteiligte Kartell-Experte Stan Gorinson von der Kanzlei Kilpatrick Stockton gut verstehen: „Wenn man Firmenanwälten Akteneinsicht gewährt, können sie diese Informationen im Unternehmen an die Marketing-Abteilung weitergeben, und diese würde es für einen Wettbewerbsvorteil nutzen.
Und wenn man einen so entschlossenen CEO wie Larry Ellison hat, kann man die Anwälte nicht an der Weitergabe hindern, wenn sie denn ihren Job behalten wollen.“ Oracle und Peoplesoft hatten sich in den Vorbereitungen des Prozesses auf eine Art „Schutzvereinbarung“ geeinigt. Demnach bekommen nur externe Anwälte die vertraulichen Firmendaten zu sehen, die für die Verhandlung unbedingt notwendig sind.
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