Die US-Börsenaufsicht hat Ernst & Young für einen Zeitraum von sechs Monaten untersagt, neue Verträge über Betriebsprüfungen bei börsennotierten Unternehmen abzuschließen. Das Unternehmen habe durch eine Zusammenarbeit mit Peoplesoft Regeln verletzt, wonach der Betriebsprüfer von dem zu prüfenden Unternehmen unabhängig sein muss.
Ernst & Young ist mit Peoplesoft eine Kooperation über die Entwicklung von Finanzsoftware eingegangen, obwohl das Unternehmen in der Zeit von 1994 bis 1999 auch für die Prüfung der Bücher des ERP-Herstellers zuständig war.
Auch eine Strafe in Höhe von 1,7 Millionen Dollar wurde Ernst & Young aufgebrummt. Das Unternehmen will die Strafe akzeptieren. Zwar darf der Wirtschaftprüfer in den nächsten sechs Monaten keine neuen Aufträge von börsennotierten Unternehmen annehmen, bereits bestehende Kunden dürfen aber weiter bedient werden. Auch mit Unternehmen in Privatbesitz können in diesem Zeitraum entsprechende Verträge abgeschlossen werden.
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1 Kommentar zu Ernst & Young: Für sechs Monate keine neuen AG-Aufträge
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Ahnungslosigkeit
Liebe Redaktion,
eine Betriebsprüfung ist jene, bei der das Finanzamt die Einhaltung der steuerechtlichen Regeln, Erklärungen und Zahlungen prüft. Ich glaube nicht, dass der amerikanische Staat diese Aufgabe einer privaten Organisation übertragen hat. Was Sie meinen ist offenbar eine Wirtschaftsprüfung, die durch unabhängige Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) prüfen und bestätigen (testieren) soll.
Auch wenn Sie primär mit EDV zu tun haben, sollten Sie sich wenigstens eine minimale Kompetenz in wirtschaftlicher Hinsicht erarbeiten.