Bei der Zahl der .de-Domains hinken die neuen deutschen Bundesländer weiterhin hinterher. Wie die jährliche Auswertung des Registrars Denic ergeben hat, waren im abgelaufenen Jahr im Osten Deutschlands deutlich weniger Internet-Adressen registriert als in den alten Bundesländern. Selbst die Spitzenreiter Sachsen und Brandenburg erreichen demnach nur knapp 60 Prozent des Bundesdurchschnitts.
Insgesamt hat sich in ganz Deutschland die Domainzahl im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr um 17 Prozent auf sieben Millionen erhöht. Etwa ein Fünftel der Domains ist auf Firmen registriert, ein kleiner Prozent auf Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen wie Universitäten. Die überwiegende Mehrzahl, ungefähr 80 Prozent, aller .de-Domains sind in der Hand von Privatpersonen.
Die Rangliste der zehn Städte mit den meisten .de-Domains hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert – es führt weiterhin München. Auf den vorderen Plätzen rangieren weiters Bonn und Düsseldorf. .de-Domains sind freilich nicht nur in der Hand von deutschen Besitzern. Insgesamt leben, so die Registrierungsstelle, in 134 weiteren Staaten Inhaber von Domains mit einer deutschen Endung. Es gibt immerhin 47.000 Eintragungen aus dem Ausland, zwei Drittel davon entfallen auf die Nachbarländer Österreich (11.800), die Niederlande (9.500) und die Schweiz (8.600).
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DE-Domains im Ausland
ob die wohl alle einen deutschen admin-C angegeben haben?
http://www.denic.de/de/domainrichtlinien.html
VIII.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt. Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.