Oracle gegen USA: Schlagabtausch schon vor Prozessbeginn

Noch keine Hinweise auf Ausgang des Verfahrens

Im Prozess Oracle gegen US-Justizministerium kommt es schon vor dem offiziellen Beginn am 7. Juni zu einem Schlagabtausch zwischen den beiden Parteien. Diese Woche hat Richter Vaughn Walker einige Anträge von Oracle abgelehnt. Rechtsexperten warnen aber davor, daraus schon Schlüsse für den Ausgang des Prozesses zu ziehen.

Oracle wollte erreichen, dass DaimlerChrysler-Manager Michael Gorriz von der Zeugenliste des US-Justizministeriums gestrichen wird. Der Richter lehnte den Antrag ab. „Das ist nicht unbedingt eine Vorentscheidung über irgendetwas, außer dass Oracle den DaimlerChrysler-Manager nicht wollte und verloren hat“, so ein Experte.

Einige Hinweise auf das spätere Urteil könnten jedoch die von Richter Walker während des Prozesses gestellten Fragen geben, insbesondere die in Bezug auf die Definition der Märkte. Das Ministerium ist der Ansicht, dass die Übernahme von Peoplesoft durch Oracle die Zahl der Anbieter von drei auf zwei verkleinern würde und lehnt den Deal daher ab. Oracle hingegen will beweisen, dass deutlich mehr Player auf dem Markt aktiv sind.

Eine wichtige Rolle in dem Prozess sollen auch die vorgeladenen Wirtschaftsexperten spielen. Dies bestätigte auch Laurence Popofsky von der Kanzlei „Heller Ehrman White & McAuliffe“. Popofsky hatte das Unternehmen „Pacific Gas & Electric“ Mitte der Neunziger in einem Antitrust-Prozess vertreten, der von Walker verhandelt wurde. Dieser habe sich bei seinem Urteil damals stark auf die Ausführungen der Ökonomen gestützt.

Wie schon in anderen Prozessen dieser Tragweite wird wohl auch dieses Mal jedes Wort des Richters von Experten analysiert werden, um daraus den Ausgang der Streitigkeiten vorherzusagen. Dass dies jedoch auch gehörig schief gehen kann, hat die Berufungsprozess von Microsoft im Jahr 2002 gezeigt. Richterin Colleen Kotar-Kotelly deckte an einigen empfindlichen Stellen in Microsofts Argumentation Widersprüchlichkeiten auf, um dann ein Urteil zu fällen, das für die noch klagenden US-Bundesstaaten nicht weniger als ein Schlag ins Gesicht war.

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