US-Gericht entscheidet gegen TV-Verschlüsseler

Besitz von Geräten zum Knacken der Codes alleine ist in Übersee nicht strafbar

Sat-TV-Provider DirecTV musste in einem Berufungsprozess eine Niederlage einstecken. Das Unternehmen hatte gegen den Besitzer eines Geräts geklagt, mit dem sich verschlüsselte TV-Programme knacken lassen.

Das Gericht war der Auffassung, dass der Besitz alleine nicht strafbar sei, sondern nur die Anwendung. Diese sei aber nicht nachgewiesen worden. Robert Mercer von DirecTV misst dem Urteil jedoch wenig Bedeutung bei: „Wir glauben, dass das Urteil keine praktischen Auswirkungen auf laufende Prozesse haben wird.“

Der Prozess wird nun an ein Gericht in Florida weitergeleitet. Dort will DirecTV beweisen, dass das umstrittene Gerät auch tatsächlich eingesetzt wurde und so am Ende doch noch den Sieg davontragen. Insgesamt hat das Unternehmen bislang 24.000 Klagen wegen dem „Diebstahl von Programminhalten“ eingereicht.

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