Ebay-Betrüger zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt

19-jähriger Kalifornier bekommt 33 Monate plus Geldstrafe

Ein amerikanischer Jugendlicher wurde nach Betrugsversuchen im Online-Auktionshaus Ebay zu einer Gefängnis- und einer Geldstrafe verurteilt. Der 19-Jährige soll nun 33 Monate absitzen und 20.000 Dollar bezahlen. Er hatte mehrfach Gegenstände, darunter Mobiltelefone, zum Verkauf angeboten und die Bezahlung eingestrichen, ohne je die Waren an die Auktionäre zu verschicken.

Der junge Mann wurde zusätzlich wegen Bankbetrugs verurteilt, da er versucht hatte, einen Bankangestellten zu überreden, die Schecks aus den Auktionserlösen zu Geld zu machen und 400.000 Dollar auf ein eigenes Konto im Ausland zu überweisen. Er hatte auch einen Angestellten der Bank Wells Fargo gefragt, ob er Geld vom Konto eines Kunden abbuchen, für Glücksspiele einsetzen und zurückbuchen könne, bevor der Kunde dies bemerke.

Im Alter von 17 war der Mann bereits wegen eines anderen Internet-Betrugs verurteilt worden: Er hatte mehr als eine Million Euro von Wettern kassiert, denen er „hundertprozentig sichere“ Tipps für Online-Wetten versprochen hatte.

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2 Kommentare zu Ebay-Betrüger zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt

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  • Am 17. Juni 2004 um 0:52 von Realist

    lasche Bestrafung
    Angesichts der Wiederholungstat und Schadenshöhen, ist die Strafe wohl ein Witz!!!
    Wenn die Juristen und sog. Richter mit den Straftätern weiterhin so milde verfahren, kommen wir noch so weit, dass ein Kinderf***** noch eine Belohnung vom Staat erhält, oder wie?

    • Am 17. Juni 2004 um 12:37 von Max Roslau

      AW: lasche Bestrafung
      Halloho! Immer sachte mit de junge Hunde!
      Wer für einen "sicheren Tip" auf Online-Wetten Kohle ausgibt, der ist selber dran schuld, nichwahr?! Oder würdest Du mit nem Plexiglaskoffer voller Kohle durch St.Pauli laufen, nur weil jemand gesagt hat, er kennt einen hundert% sicheren Weg?!

      Ebay-betrüger sind allerdings Schei*e! Da muß man dem Auktionspartner vertrauen können – Problem ist aber immer die Überprüfung! Da sollte man schon durchgreifen, das stimmt. Bestrüzend ist aber bei der Sache, daß wenn’s ums gute Geld geht, die Strafen verhältnismäßig hart ausfallen und bei wirklichen "bösen" Delikten leicht über irgendwelche Psychoanalenysten auf schwere Kindheit usw. geschlossen wird und die Strafen sind lasch – aber das währe hier jetzt OT, daher schönen Tag noch!

      Max

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