Datendiebstahl: Der Feind im eigenen Bett

„88 Prozent aller in einer Studie der Euler Hermes Kreditversicherung befragten Unternehmen glauben, dass ihre Maßnahmen gegen Datendiebstahl ausreichen“, berichtete der Experte Cole. „Wieso wir es dennoch mit 40 Prozent jährlichem Wachstum bei der Computerkriminalität zu tun haben, vermag ich nicht zu erklären.“ Der Schluss liegt nahe, „dass diese Unternehmen ihre Fähigkeiten weit überschätzen“, so Cole weiter, oder dass viele Unternehmen den eigenen Schaden nicht publik machen wollen.

„Leider wissen wir, dass die Gauner immer schneller sind als die Ermittler. Der Schadensfall wird also unweigerlich einmal eintreten“, so Cole. Was ist dann zu tun? Zunächst gelte es vordringlich, Spuren zu sichern. „Das ist dann ganz normale Polizeiarbeit, wie jede andere auch“, berichtete Cole aus der Praxis. Wie aber überführen diese den Täter? „Durch ihre eigene Dummheit“, antwortete Karl-Heinz Moewes, Kriminalhauptkommissar i.R., und hatte damit die Lacher auf seiner Seite. Gleichzeitig schränkte er ein: „Doch neue Techniken wie WLAN, Bluetooth und Speichersticks öffnen der Kriminalität immer weiter Tür und Tor. Bei uns fehlt es dagegen an technischen Standards.“

Nicht ohne Grund herrsche daher bei den betroffenen Unternehmen oft Misstrauen gegen die Fähigkeiten der offiziellen Ermittlungsbehörden. „Die Polizei kann ja nur wenige präventive Maßnahmen ergreifen, vielmehr sind wir gezwungen nachzuvollziehen, was andere vorgemacht haben. Das Problem ist der Zeitfaktor, denn auch wir müssen Spezialisten ausbilden“, erklärte Kriminalhauptkommissar Moewes. Seit 1995 habe sich der Arbeitsaufwand verzehnfacht, gleichzeitig habe man aber keine zehnmal stärkere Personaldecke einziehen können.

Dem pflichtete Staatsanwalt Hubert Wilhelm Jobski bei: „Die Staatsanwaltschaft hat bestimmte Möglichkeiten, die anderen nicht offen stehen: Wir können durchsuchen, wir können beschlagnahmen, nachdem uns vorher ein Richter einen entsprechenden Beschluss besorgt hat. Die Unterlagen zu sichern ist aber zunehmend ein Problem. Früher konnte man Kisten voller Buchhaltungsunterlagen auf Lastkraftwagen wegschleppen – diese Zeit ist jedoch längst vorbei. Heute müssen wir auf die Software der Unternehmen zugreifen – die können wir aber gar nicht kennen. Wir haben juristische und vielleicht wirtschaftliche Grundkenntnisse, die jüngeren Mitarbeiter verfügen zudem über PC-Grundkenntnisse, aber das ist im Grunde genommen doch eher laienhaft.“ Die Prävention falle zudem in gar keinem Fall in den Aufgabenbereich der Staatsanwaltschaft.

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