USA: Aktienoptionen auch künftig nicht pauschal als Kosten in der Bilanz

Nur die der fünf ranghöchsten Führungskräfte in Unternehmen mit mehr als 25 Millionen Dollar Umsatz

Das US-Repräsentantenhaus hat gestern ein Gesetz verabschiedet, nach dem auch künftig Aktienoptionen nicht pauschal als Kosten bilanziert werden müssen. Lediglich die Optionen der fünf ranghöchsten Führungskräfte in Unternehmen mit mehr als 25 Millionen Dollar Umsatz müssen als Kosten in der Bilanz auftauchen.

Das „Financial Accounting Standards Board“ (FASB) hatte sich kürzlich dafür ausgesprochen, die Aktienoptionen aller Mitarbeiter als Kosten in der Bilanz zu führen. Das FASB ist ein Verband, der die Interessen von Investoren vertritt. Wäre ein entsprechendes Gesetz verabschiedet worden, hätten die Gewinne zahlreicher Technologieunternehmen nach unten korrigiert werden müssen.

„Die Auffassung, dass Aktienoptionen Kosten sind, ist absolut absurd“, so der Republikaner David Dreier. „Aktienoptionen verknüpfen das Interesse der Mitarbeiter mit dem des Unternehmens. Das ergibt einen motivierten Mitarbeiter.“

Mit der Verabschiedung des „Stock Option Accounting Reform Act“ hat sich die Politik auf die Seite der Technologieunternehmen geschlagen, deren Ertragssituation im Falle einer anderen Entscheidung deutlich schlechter ausgesehen hätte.

Noch ist das Gesetz jedoch nicht in trockenen Tüchern. Denn auch der Senat muss noch über die künftige Regelung der Aktienoptionen abstimmen. Einige Senatoren haben sich jedoch bereits für die Position des FASB ausgesprochen.

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