Generell aber werden folgende Fahrzeugregionen für den Fußgänger als potenziell gefährlich eingestuft:
- Bereiche der Motorhaube mit wenig Deformationsraum,
- seitliche Haubenkanten und der Übergangsbereich zwischen Haube und
Kotflügel, - Bereich der Spritzwand unter der Haube,
- der untere Scheibenrahmen,
- die A-Säulen und
- je nach Fahrzeuggeometrie: der obere Scheibenrahmen beziehungsweise die Dachkante.
Mittels des Bewertungsmoduls ist es Kühn gelungen, den Nutzen technischer Maßnahmen zum Fußgängerschutz zu bewerten. So wurde von ihm die Fronthaube, die sich bei einem Aufprall aufstellt, um Deformationsraum zu schaffen, als eine solche Schutzmaßnahme umfassend analysiert. Ergebnis: Die aufstellende Fronthaube ist nicht zwangsläufig eine für alle Fußgänger-Fahrzeug-Unfall-Konstellationen, gleich in welcher technischen Ausprägung, eine sinnvolle technische Maßnahme. „Kombiniert jedoch mit einem zusätzlichen Airbagschutz am Hauben-Ende, erscheint es möglich, einen erheblich verbesserten Kopfschutz für alle Fahrzeugkategorien zu erreichen“, sagt Kühn.
Mit seinem Bewertungsmodul können aber auch aktive Schutzsysteme wie zum Beispiel der Bremsassistent hinsichtlich des Fußgängerschutzes beurteilt werden.
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