US-Gericht bestätigt Legalität von Online-Tauschbörsen

Grokster und Streamcast nicht für Copyright-Verletzungen der User verantwortlich

Ein Berufungsgericht in San Francisco hat erneut die Legalität der Online-Tauschbörsen „Grokster“ und „Morpheus“ bestätigt. Die Unternehmen können nicht für die illegalen Handlungen der User verantwortlich gemacht werden, so die Entscheidung des Gerichts.

Das Berufungsgericht in San Francisco, das bereits die erste Tauschbörse Napster zu Fall gebracht hat, begründet die Legalität von Grokster und Morpheus mit dem dezentralen Aufbau des Systems (im Gegensatz zu Napster). Die Unternehmen haben keinen Einfluss auf die Aktivitäten der User. Der Vertrieb der File-Sharing-Software alleine sei nicht illegal. Es sei zudem nicht Aufgabe von Gerichten, neue technologische Entwicklungen zu regulieren. Dies sei Aufgabe des Gesetzgebers.

Diese Argumentation des Gerichts könnte laut NYT das Lobbying der Musik- und Filmindustrie in Washington verstärken, das auf eine Verschärfung der Gesetze zielt. Die Musikindustrie hat zudem inzwischen damit begonnen, einzelne User zu verklagen. Auch eine Berufung gegen das Urteil vor dem US Supreme Court wird von Seiten der Unterhaltungsindustrie erwogen.

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