Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, Eco, hat die Neuregelungen der Urheberrechtsreform begrüßt. Das Bundesjustizministeriums sei auf dem richtigen Weg, wenn es auf die Einführung von Auskunftsansprüchen gegen Internetprovider verzichten wolle.
Der Verband hatte im Vorfeld erhebliche Bedenken im Hinblick auf die tatsächlichen Auskunftsmöglichkeiten der Provider angemeldet, die nach geltendem Recht zur unverzüglichen Löschung von Daten verpflichtet sind, die nicht zur Abrechnung benötigt werden. Diesem Anspruch stünden das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz entgegen.
„Es wäre fatal gewesen, einen Auskunftsanspruch über das Knie zu brechen“, so der Eco-Vorstand und Rechtsanwalt Oliver J. Süme. Die Diskussionen beim Bundesjustizministerium hätten deutlich gemacht, dass die Forderung nach einem Auskunftsanspruch vor allem im Zusammenhang mit dem Fernmeldegeheimnis, den bestehenden Datenschutzregelungen, dem Zivilprozessrecht und insbesondere einer Kostenerstattungspflicht gegenüber Providern zu diskutieren sei.
Ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die datenschutzrechtlichen Regelungen ohne rechtstaatliche Sicherung, wie sie im Strafrecht selbstverständlich ist, wäre für den Verband der deutschen Internetwirtschaft „untragbar“. Im Hinblick auf die Kosten der Auskunft kann es nach Auffassung von Eco nicht angehen, dass der Staat dafür herangezogen wird. „Auskunftskosten sind vom Rechteinhaber zu übernehmen, der die Kosten vom Rechtsverletzer als Schadenersatz verlangen kann“, argumentiert der Verband. Es könne nicht angehen, dass der Steuerzahler Ersatzverpflichtungen von Copyrightverletzern übernimmt.
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