Ausländische Versandapotheken dürfen die Zuzahlung bei Kassenrezepten vollständig erlassen – dies hat bereits vor einigen Tagen das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 4 U 74/04). Damit hat Docmorris den Prozess gewonnen.
Laut dem Konkurrenten Apo.ag steht der Marktführer aber trotzdem als Verlierer da: Der niederländische Anbieter darf seinen deutschen Kunden die Zuzahlung bei Kassenrezepten erlassen und auf Privatrezepte eine Gutschrift gewähren.
Laut dem Richterspruch gilt die deutsche Preisbindung für Arzneimittel nicht grenzüberschreitend und somit auch bei Docmorris. Dort wird aber bislang nur die halbe Zuzahlung erstattet.
Auf Privatrezepte, für die es keine generelle Zuzahlung gibt, will Apo einen entsprechenden Bonus gutschreiben. Die Entlastung könne sich bei einem Chroniker mit Diabetikes, Asthma oder Multiple Sklerose auf mehrere hundert Euro pro Jahr addieren.
Bei Apo arbeiten Apotheken aus mehreren Ländern Europas zusammen, darunter auch einige aus Hamburg, Schlewswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen. Die zentrale Versandapotheke sitzt in Venlo, Niederlande.
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4 Kommentare zu Internet-Apotheke siegt vor Gericht
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5 Euro Rezeptgebühr
Endlich ein Ansatz, die kumulative asoziale Rezeptgebühr zu kippen!
Ist ja schön
Ist ja schön,
noch schöner wäre es wenn ich wüßte welche internetseite das ist.
AW: Ist ja schön
Veruche es mal mit:
http://www.apo.ag
Hoffe geholfen zu haben. ;-)
na endlich
Endlich sperren sich die deutschen Gerichte nicht mehr für den europäischen Wettbewerb. Warum auch nicht in Polen tanken, in Holland Rezepte einlösen und in Deutschland Steuern zahlen.