In den USA lassen sich nicht nur technische Erfindungen patentieren, sondern auch jede andere innovative Vorgehensweise. Das versucht nun nach Informationen von cnet/ZDnet Sun-Präsident Jonathan Schwartz. Zusammen mit Suns Marketing-Chef Anil Gadre und dem Marketing-Direktor Aisling MacRunnels hat Schwartz bereits im Juli ein Patent für die Preis-Staffelung von Sun beantragt. Dies geht aus einer Pflichtmitteilung der US-Börsenaufsicht SEC hervor. Ein weiteres Patent betrifft die 3D-Oberfläche „Looking Glass“.
Zwar ist die Patentschrift selbst bisher nicht veröffentlicht, nach den vorliegenden Angaben will sich Sun aber sein 2003 eingeführtes Preis-System „pro Mitarbeiter“ schützen lassen. Dabei zahlt ein Unternehmen pauschal Lizenzgebühren von 100 Dollar je Mitarbeiter, und kann dafür so viele Installationen einer Sun-Software vornehmen, wie es will – quasi die Flatrate für Anwendungen.
Analysten begrüssen den Schritt von John Schwartz. „Er ist den Anteilseignerm gegenüber verpflichtet, den Versuch zu unternehmen, Geschäftsideen schützen zu lassen.“ meinte etwa James Governor von RedMonk. Der Marktforscher weiter: „Man kann im nicht vorwerfen, dass er es versucht. Amazon beispielsweise hat das mit dem Einkaufen per einzelnem Mausklick probiert, und auch das hat funktioniert.“
Die Patentierungswut in der IT-Branche nimmt derzeit stetig zu, vor allem, da Open-Source-Software immer beliebter wird. IBM, die den ursprünglichen PC erfanden, waren lange Spitzenreiter bei Anzahl und Neuanmeldungen, doch Microsoft und HP haben in jüngster Zeit kräftig zugelegt. James Governor dazu: „Ich glaube, dass vor allem IBM und in zunehmendem Masse Microsoft unglaubliche Patent-Arsenale haben. Da braucht Sun auch etwas Schutz.“ John Schwartz kündigte bereits an, alle Einnahmen aus dem Patent wohltätigen Zwecken zuführen zu wollen – es geht also nur darum, dass die Software-Flatrate nicht ungefragt jeder Hersteller nachmacht.
Das US-Patentamt ist aber inzwischen etwas vorsichtiger, gerade wenn es um Geschäfts-Methoden und nicht um technische Erfindungen geht. So hatte sich Priceline die „umgehrte Auktion“ schützen lassen, was heftige Proteste hervorrief. Als Konsequenz gab das US-Patentamt 2002 bereits zu, in diesem Bereich nicht genau hingesehen zu haben.
Dass vielleicht aber auch neue Methoden schutzwürdig sind, halten Patentanwälte für möglich. Gary Ritchey von der Kanzlei „Townsend and Townsend and Crew“ meint: „Weil wir neue Technologien haben, an die noch niemand dachte als man festlegte, was geschützt werden kann, gab und gibt es immer wieder Streit darüber, ob und wie diese Technologien ebenso wie Patente schützenswert sind.“
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