Labels: 10.000 Euro Vertragsstrafe für Ebay-Verkäufer

39-jähriger Mann aus Paderborn soll sich nicht an Unterlassungserklärung gehalten haben

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft sieht sich weiter auf Erfolgskurs in seinem Kampf gegen Raubkopierer. „Wer sich trotz Abmahnung weiterhin nicht an geltendes Recht hält, muss mit einer Strafe rechnen“, ließ das Unternehmen jetzt wissen.

Ein 39-jähriger Mann aus Paderborn sei im Auftrag mehrerer Musikfirmen abgemahnt worden, weil er auf Ebay Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen angeboten hatte. Konkret offerierte der gescheiterte Unternehmer die Programme „Clone CD“, „Clony XXL“ und „Profiler“. Danach habe er eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Falls er nochmals illegale Umgehungssoftware anbieten würde, muss er mehrere tausend Euro Vertragsstrafe zahlen. Genau dies ist offenbar geschehen, worauf Strafantrag gestellt wurde.

Das Amtsgericht Paderborn hat den Beschuldigten laut dem Phonoverband zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Wegen des geringen Einkommens des Verurteilten liege die Gesamtstrafe lediglich bei 800 Euro zuzüglich Gerichtskosten, hinzu komme aber die Vertragsstrafe von 10.000 Euro.

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