Die Käufer von Druckern und Multifunktionsgeräten müssen künftig möglicherweise mehr für diese
Geräte zahlen. Das Stuttgarter Landgericht hat entschieden, dass auch Hersteller dieser Geräte im Prinzip Vergütungen an Verwertungsgesellschaften zu zahlen hätten, deren Höhe aber letztlich offen gelassen (Aktenzeichen Drucker: 17 O 392/04; Aktenzeichen Multifunktionsgeräte 17 O 299/04).
Im konkreten Fall sind die Gesellschaften gegen einen Hersteller von Computerdruckern und Multifunktionsgeräten (Drucker, Scanner, Kopierer in einem Gerät) vorgegangen. Sie verlangten, dass auch für diese Geräte zum Endpreis ab 50 Euro gesetzlich festgelegte Vergütungen an die Verwertungsgemeinschaften Wort und Bild-Kunst gezahlt werden müssten. Der Hersteller befürchtet dagegen Wettbewerbsverzerrung und Überbezahlung. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Nach geltendem Recht sind private Kopien von beispielsweise geschützten Büchern oder Bildern zulässig. Nach dem Urheberrechtsgesetz müssen jedoch Hersteller von Kopiergeräten eine
Pauschale für jedes Gerät zahlen. Höchstrichterlich geklärt ist nach Angaben der Stuttgarter Kammer bislang, dass auch für Telefaxgeräte und Scanner eine – allerdings geringere – Pauschalgebühr zu zahlen
ist.
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6 Kommentare zu Gericht: Abgaben auch für Drucker und Multifunktionsgeräte
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Abgaben
Das ist der reine Parasitismus und reine Abzocke. Wenn den Gesellschaften zur Verwertung von Rechten nichts besseres einfällt – dann gute Nacht.
Kommt Abgabe auf Klo-Papier?
Das Götz-Zitat ist sicher auch ein geschütztes Gedankengut!
Man könnte es ja auch aufs Klopapier schreiben. Man könnte auch ganze Bücher darauf abschreiben, oh Gott…..
kommt jetzt auch die längst fällige Abgabe auf Klopapier?
Leckt mich doch alle mal am A….!
abgaben
Da habt ihr vollkommen Recht ein Scheißstaat ist es voller Koruption und mitnehm Mentalität
AW: abgaben
Mitenehmmentalität? Ich würde eher sagen Gebermentalität. Geb mir was du hast oder ich gebe dir ein Gesetzt das ich dir nehme wer du bist!!!
Bleibt nur die Frage wie lange geht der Krug noch zum Brunnen?
Abgaben für Geräte an Verwertungsgesellschaften.
Als Händler kann man dann nur noch eine Auslandstochter gründen und die Kunden über diese beliefern!
oder man rät den Kunden den Verwertungsgesellschaften beizutreten, den Geschäftlicher Briefwechsel ist auch geistige Eigentum!
Wenn die Rechtsprechung weiter so macht, Abgabeurteile, Vaterschaftstesturteil, Wehrgerechtigkeit, kann man unserem Land nur noch herzliches Beileid wünschen!
Abgaben für Geräte an Verwertungsgesellschaften.
Dem kann ich mich nur anschließen. Abgaben, Kontrollen, Strafen …
Den Roten fällt immer wieder etwas ein, um den Unternehmern das Leben schwerer zu machen.
Es geht aber nicht nur um die Roten. Die ganzen Verbände und öffentlich-rechtlichen Träger haben viel zu viel Einfluss in diesem Staate. Verbandsfunktionäre drücken uns ihren Willen auf.