Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat heute im Streit zwischen dem Service-Provider Mobilcom und dem Mobilfunknetzbetreiber E-Plus um deren neue Billigmarke Simyo entschieden und die Beschwerde von Mobilcom zurückgewiesen.
Mobilcom hatte die RegTP zur Klärung der Frage angerufen, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Plus unter Beachtung der Lizenz neue Angebote in den Markt einführen darf, ohne vorher die Diensteanbieter zu informieren und damit in die Lage zu versetzen, eigene Endkunden-Angebote zeitgleich auf den Markt zu bringen.
Die RegTP stellte hierzu fest, dass ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist. „Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt“, erläuterte RegTP-Präsident Matthias Kurth die Entscheidung. Bei dem Simyo-Angebot handle es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation. Aufgrund seiner kommerziellen, technischen und vertrieblichen Gestaltung unterscheide es sich in wesentlichen Details von herkömmlichen Prepaid-Angeboten. Die Einführung innovativer Produkte liege im öffentlichen Interesse an einer Stimulierung des Wettbewerbs, so Kurth.
Den Mobilfunknetzbetreibern müssten daher Anreize verbleiben, neue Ideen mit einem gewissen zeitlichen Vorsprung zu vermarkten. Den hier erzielten Zeitvorsprung sah die Beschlusskammer auch nicht als uneinholbar an.
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