Ein Sonderfall ist die Insolvenz von Software-Herstellern. Insbesondere betriebswirtschaftliche Programme sind für die Kunden überlebensnotwendig und lassen sich in der Regel nicht einfach ersetzen. Die Pleite eines Anbieters kann daher fatale Folgen haben. Eine Lösung bieten so genannte Escrow Agreements, bei denen der Software-Anbieter den Quellcode der Anwendung bei einem neutralen Agenten hinterlegt. Im Fall einer Insolvenz darf er den Quellcode an den Kunden übergeben. Der hat dann die Möglichkeit, die Software selbst zu pflegen oder einen Dienstleister damit zu beauftragen.
Ausführliche Hinweise zum Schutz vor Zahlungsausfällen hat der BITKOM in einer Checkliste „Insolvenz von Geschäftspartnern“ zusammengestellt.
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