Ein australisches Bundesgericht hat im Streit zwischen der Musikindustrie und Kazaa in weiten Teilen gegen die Tauschbörse entschieden. Richter Murray Wilcox hat sich der Auffassung der Labels angeschlossen, dass Kazaa für Urheberrechtsverletzungen in großen Umfang genutzt wurde.
Ein Sieg auf ganzer Linie war es für die klagenden Plattenfirmen – darunter Universal, Sony, Warner und Festival Mushroom – aber nicht. Wilcox urteilte, dass Kazaa-Hersteller Sharman Networks nicht gegen den Trade Practices Act verstoßen und sich auch nicht der Verschwörung schuldig gemacht hat. Auch die Anschuldigungen, Kazaa-Manager hätten persönlich Urheberrechtsverletzungen begangen, wies der Richter als „übertrieben“ zurück.
Den weiteren Betrieb von Kazaa knüpfte Wilcox an zwei Bedingungen. Zum einen muss in der aktuellen Version eine „nicht-optionale Keyword-Filter-Technologie“ eingeführt werden, zu anderen müssen Anwender älterer Versionen „mit maximalem Druck“ zum Upgrade gezwungen werden.
Neueste Kommentare
2 Kommentare zu Australien: Bundesgericht urteilt gegen Kazaa
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.
In Deutschland nicht nötig!
In Deutschland verfolgt die Polizei Filesharing-Benutzer auch ohne rechtskräftiges Gerichts-Urteil. Recht und Gesetz ist in Deutschland das was die Polizei sagt!
Was wirft man Sharman Networks vor?
Eine Software an zu bieten mit der man illegale Handlungen vollziehen kann? Nachdem ich auch andere Artikel zu diesem RechtsStreit gelesen habe komme ich zu der Erkenntniss: "Sharman Networks" ist schuldig, hat sich aber nichts zu Schulden kommen lassen! Außerdem ist man -wenn das was man in den Weiten des Internet liest stimmt- nach dem vorliegenden Urteil (gegen Kazaa-Benutzer!) in Berufung gegangen…