Kazaa-Betreiber Sharman Networks bietet den P2P-Client nicht mehr zum Download an. Damit setzt das Unternehmen ein Gerichtsurteil vom September um. Die Berufung soll im Februar verhandelt werden.
30 Plattenfirmen haben in Australien gegen Sharman geklagt, da es das Unternehmen Nutzern ermöglicht, Urheberrechte zu verletzen. Das Gericht ordnete an, Kazaa bis zum 5. November mit einem System auszustatten, um Verletzungen des Urheberrechts zu verhindern. Die Deadline wurde später bis 5. Dezember ausgeweitet.
Inzwischen kann der Kazaa-Client nicht mehr heruntergeladen werden, bestehende Installationen sind aber weiterhin benutzbar. Lediglich eine Warnmeldung wird eingeblendet.
Sharman hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie soll im Februar verhandelt werden. Hat das Unternehmen Erfolg, könnte Kazaa mit einer Audio-Fingerprinting-Technologie wiederauferstehen, die die Wahrung des Urheberrechts garantieren soll.
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